HHZV
INHALT
Hessische Verordnung über die Hochschulzulassung und das Anmeldeverfahren an den staatlichen Hochschulen (Hessische Hochschulzulassungsverordnung - HHZV) Vom 2. Dezember 2019
- Hessische Verordnung über die Hochschulzulassung und das Anmeldeverfahren an den staatlichen Hochschulen (Hessische Hochschulzulassungsverordnung - HHZV) Vom 2. Dezember 2019
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- ERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Aufgaben und zuständige Stellen
- ZWEITER TEIL Studienplatzvergabe in zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengängen
- Erster Abschnitt Dialogorientiertes Serviceverfahren
- § 4 Registrierung bei der Stiftung und Kommunikation
- § 5 Koordinierung im Dialogorientierten Serviceverfahren
- Zweiter Abschnitt Studienplatzvergabe für das erste Fachsemester
- Erster Titel Studienplatzvergabe im Zentralen Vergabeverfahren
- § 6 Form und Frist des Zulassungsantrags
- § 7 Beteiligung am Zentralen Vergabeverfahren
- § 8 Quoten
- § 9 Ablauf des Zentralen Vergabeverfahrens
- § 10 Auswahl nach Härtegesichtspunkten
- § 11 Besonderer öffentlicher Bedarf
- § 12 Auswahl für ein Zweitstudium
- § 13 Ergänzende Bestimmungen zur Auswahl in der Quote nach Art. 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Staatsvertrags (Abiturbestenquote)
- § 14 Ergänzende Bestimmungen zur Auswahl in der Quote nach Art. 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Staatsvertrags in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Hessischen Hochschulzulassungsgesetzes (zusätzliche Eignungsquote)
- § 15 Ergänzende Bestimmungen zur Auswahl in der Quote nach Art. 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Staatsvertrags in Verbindung mit § 10 Abs. 3 des Hessischen Hochschulzulassungsgesetzes (Auswahlverfahren der Hochschulen)
- § 16 Ergänzende Bestimmungen zur Berücksichtigung eines Dienstes und des Loses bei Ranggleichheit
- § 17 Auswahl nach einem Dienst aufgrund früheren Zulassungsanspruchs (Vorwegzulassung)
- § 18 Teilstudienplätze
- Zweiter Titel Studienplatzvergabe im Örtlichen Vergabeverfahren
- § 19 Inanspruchnahme von Serviceleistungen
- § 20 Frist und Form der Anträge
- § 21 Beteiligung am Örtlichen Vergabeverfahren
- § 22 Quoten
- § 23 Ablauf des Örtlichen Vergabeverfahrens
- § 24 Auswahl nach Härtegesichtspunkten
- § 25 Auswahl für ein Zweitstudium
- § 26 Ergänzende Bestimmungen zur Berücksichtigung und Berechnung des Ergebnisses der Hochschulzugangsberechtigung in den Quoten nach den §§ 4 und 5 des Hessischen Hochschulzulassungsgesetzes
- § 27 Ergänzende Bestimmungen zur Berücksichtigung und Berechnung der Wartezeit in der Quote nach § 5 des Hessischen Hochschulzulassungsgesetzes
- § 28 Ergänzende Bestimmungen zur Auswahl in der Quote nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Hessischen Hochschulzulassungsgesetzes (Auswahlverfahren der Hochschulen)
- § 29 Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber mit besonderer Hochschulzugangsberechtigung
- § 30 Ergänzende Bestimmungen zur Berücksichtigung eines Dienstes und des Loses bei Ranggleichheit
- § 31 Auswahl nach einem Dienst aufgrund früheren Zulassungsanspruchs (Vorwegzulassung)
- Dritter Titel Zulassung von ausländischen Staatsangehörigen und Staatenlosen, die nicht Deutschen gleichgestellt sind
- § 32 Ergänzende Bestimmungen zur Zulassung von ausländischen Staatsangehörigen und Staatenlosen, die nicht Deutschen gleichgestellt sind
- Dritter Abschnitt Studienplatzvergabe für höhere Fachsemester
- § 33 Ergänzende Bestimmungen zur Vergabe von Studienplätzen für höhere Fachsemester
- DRITTER TEIL Studienplatzvergabe in Studiengängen, die einen Hochschulabschluss voraussetzen
- § 34 Ergänzende Bestimmungen zur Auswahl in Studiengängen, die einen Hochschulabschluss voraussetzen
- VIERTER TEIL Anmeldeverfahren in zulassungsfreien Studiengängen im DoSV
- § 35 Anmeldeverfahren
- FÜNFTER Teil Sonstige Verfahrensbestimmungen
- § 36 Auswahlkommissionen, Satzungen
- § 37 Abschluss des Vergabeverfahrens, Losverfahren
- § 38 Bescheide
- § 39 Bewerbungsfristen für Anträge auf Zulassung außerhalb festgesetzter Zulassungszahlen
- SECHSTER Teil Schlussbestimmungen
- § 40 Übergangsvorschrift für das Zentrale Vergabeverfahren
- § 41 Sonstige Übergangsvorschriften
- § 42 Aufhebung bisherigen Rechts
- § 43 Inkrafttreten
- Anlage 1
- Anlage 2
- Anlage 3
- Anlage 4
- Anlage 5
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