AVerkAusglG§8DV RP
INHALT
Landesverordnung zur Durchführung des § 8 des Landesgesetzes über den Ausgleich von Preisermäßigungen bei der Beförderung von Personen mit Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs Vom 1. März 2016
- Landesverordnung zur Durchführung des § 8 des Landesgesetzes über den Ausgleich von Preisermäßigungen bei der Beförderung von Personen mit Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs Vom 1. März 2016
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- § 1 Allgemeine Bestimmungen
- § 2 Antrag auf Gewährung des Ausgleichs
- § 3 Festsetzung, Auszahlung und Schlussabrechnung
- § 4 Regelungen zur Vermeidung einer Überkompensation
- § 5 Inkrafttreten
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