BörsV HE
INHALT
Börsenverordnung Vom 16. Dezember 2008
- Börsenverordnung Vom 16. Dezember 2008
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Teil Art, Umfang und Form der nach § 4 Abs. 2 des Börsengesetzes zu machenden Angaben und vorzulegenden Unterlagen
- § 1 Art und Umfang der nach § 4 Abs. 2 des Börsengesetzes zu machenden Angaben und vorzulegenden Unterlagen
- § 2 Form
- Zweiter Teil Anzeige einer bedeutenden Beteiligung
- § 3 Art und Umfang der Anzeige nach § 6 Abs. 1 des Börsengesetzes
- Dritter Teil Wahl der Börsenräte der Frankfurter Wertpapierbörse und der Eurex Deutschland
- § 4 Zusammensetzung des Börsenrates der Frankfurter Wertpapierbörse
- § 5 Zusammensetzung des Börsenrates der Eurex Deutschland
- § 6 Wahl
- § 7 Wahlausschuss
- § 8 Bekanntmachungen
- § 9 Wahltermin
- § 10 Wahlvorschläge
- § 11 Wählbarkeit
- § 12 Wählerlisten
- § 13 Wahlberechtigung und Stimmrecht
- § 14 Wahlhandlung
- § 15 Ermittlung des Wahlergebnisses
- § 16 Wahlniederschrift
- § 17 Bekanntmachung des Wahlergebnisses
- § 18 Wahlprüfung
- § 19 Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Anleger
- § 20 Verlust des Börsenratssitzes und Ergänzungswahl
- § 21 Amtszeit des Börsenrates
- Vierter Teil Sanktionsausschuss
- § 22 Errichtung
- § 23 Mitglieder des Sanktionsausschusses
- § 24 Organisation des Sanktionsausschusses
- § 25 Einleitung des Sanktionsverfahrens
- § 26 Beteiligte
- § 27 Mitwirkung der Börsenaufsichtsbehörde und der Börsengeschäftsführung
- § 28 Grundsatz des schriftlichen Verfahrens
- § 29 Mündliche Erörterung
- § 30 Beweismittel und Anhörung der Beteiligten
- § 31 Mitwirkung von Zeuginnen, Zeugen und Sachverständigen
- § 32 Entscheidung und Kosten
- Fünfter Teil Schlussbestimmungen
- § 33 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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