FVO
INHALT
Hessische Verordnung über Feldes- und Förderabgaben (FVO) Vom 13. Dezember 2004
- Hessische Verordnung über Feldes- und Förderabgaben (FVO) Vom 13. Dezember 2004
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- ERSTER TEIL Vorschriften über die Erhebung und Bezahlung sowie die Feststellung des Marktwertes und des Bemessungsmaßstabes
- § 1 Entstehung des Feldesabgabeanspruchs; Feldesabgabeerklärung
- § 2 Entstehung des Förderabgabeanspruchs; Förderabgabevoranmeldung; Förderabgabeerklärung
- § 3 Form, Inhalt und Berichtigung der Erklärungen
- § 4 Abgabefestsetzung
- § 5 Fälligkeit der festgesetzten Abgabe
- § 6 Säumniszuschlag
- § 7 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht
- § 8 Prüfung
- § 9 Verjährung
- § 10 Feststellung des Marktwertes und des Bemessungsmaßstabes
- ZWEITER TEIL Vorschriften für die einzelnen Bodenschätze
- Erster Abschnitt Feldesabgabe
- § 11 Abweichende Feldesabgabe
- Zweiter Abschnitt Förderabgabe
- Erster Unterabschnitt Kali-, Magnesia- und Borsalze
- § 12 Abgabesatz
- § 13 Bemessungsmaßstab
- Zweiter Unterabschnitt Steinsalz
- § 14 Abgabesatz
- § 15 Marktwert
- Dritter Unterabschnitt Sole
- § 16 Abgabesatz
- § 17 Marktwert
- § 18 Befreiung
- Vierter Unterabschnitt Nichteisenmetalle, Schwerspat
- § 19 Abgabesatz
- § 20 Marktwert
- § 21 Befreiung
- Fünfter Unterabschnitt Erdwärme
- § 22 Befreiung
- DRITTER TEIL Schlussvorschriften
- § 23 Ordnungswidrigkeiten
- § 24 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Feedback