HessBGG
INHALT
Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz - HessBGG) Vom 20. Dezember 2004
- Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz - HessBGG) Vom 20. Dezember 2004
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Ziel des Gesetzes
- § 2 Menschen mit Behinderungen
- § 3 Barrierefreiheit, Zielvereinbarungen
- § 4 Benachteiligung
- Abschnitt 2 Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
- § 5 Vermeidung von Benachteiligungen wegen mehrerer Gründe, besondere Belange von Frauen, Kindern und Eltern mit Behinderungen
- § 6 Gemeinsame Erziehung und Bildung in öffentlichen Einrichtungen
- § 7 Wohnen von Menschen mit Behinderungen
- § 8 Gebärdensprache und Kommunikation von Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen
- Abschnitt 3 Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit
- § 8a Sicherung der Teilhabe
- § 8b Interessenvertretung und Interessenwahrnehmung für Menschen mit Behinderungen
- § 9 Benachteiligungsverbot
- § 10 Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr
- § 11 Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen
- § 12 Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken
- § 12a Verständlichkeit und Leichte Sprache
- § 13 Kostentragung für Stimmzettelschablonen
- § 14 Barrierefreie Informationstechnik, Verordnungsermächtigung
- § 15 Barrierefreie Medien
- Abschnitt 4 Rechtsbehelfe
- § 16 Prozessstandschaft durch Verbände
- § 17 Verbandsklagerecht
- Abschnitt 5 Die oder der Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen
- § 18 Beauftragte oder Beauftragter der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen
- § 19 Inklusionsbeirat
- Abschnitt 6 Schlussvorschriften
- § 20 Inkrafttreten
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