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INHALT
Gesetz über die unabhängige Bürger- und Polizeibeauftragte oder den unabhängigen Bürger- und Polizeibeauftragten des Landes Hessen Vom 11. Dezember 2020
- Gesetz über die unabhängige Bürger- und Polizeibeauftragte oder den unabhängigen Bürger- und Polizeibeauftragten des Landes Hessen Vom 11. Dezember 2020
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Teil 1 Allgemeine Vorschriften über die oder den Bürgerbeauftragten
- § 1 Aufgaben, Verhältnis zum Petitionsausschuss
- § 1a Fonds für die Opfer und Angehörigen schwerer Gewalttaten von landesweiter Bedeutung und von Terroranschlägen
- § 2 Eingaberecht
- § 3 Grenzen des Prüfungsrechts
- § 4 Befugnisse
- § 5 Erledigung der Aufgaben und Abschluss des Verfahrens
- § 6 Amtshilfe
- § 7 Anwesenheit im Landtag
- § 8 Verschwiegenheitspflicht
- § 9 Wahl und Amtszeit
- § 10 Amtsverhältnis
- § 11 Abberufung und Entlassung
- § 12 Dienstsitz
- § 13 Verhinderung
- § 14 Bezüge
- Teil 2 Zuständigkeit der oder des Polizeibeauftragten für die Polizeibehörden des Landes
- § 15 Aufgabe und Stellung
- § 16 Anwendungsbereich, Konkurrenzen
- § 17 Beschwerden
- § 18 Eingaben von Beamtinnen, Beamten und Beschäftigten der Polizeibehörden
- § 19 Form und Frist
- § 20 Befugnisse
- Teil 3 Schlussvorschriften
- § 21 Bericht
- § 22 Inkrafttreten
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