LWTGDVO
INHALT
Landesverordnung zur Durchführung des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe (LWTGDVO) Vom 22. März 2013
- Landesverordnung zur Durchführung des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe (LWTGDVO) Vom 22. März 2013
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Regelungsbereich
- § 2 Grundsätze
- Teil 2 Bauliche Mindestanforderungen
- § 3 Allgemeine Bestimmungen
- § 4 Unmittelbares persönliches Wohnumfeld
- § 5 Sanitärbereiche
- § 6 Gemeinschaftliche Wohnflächen, sonstige Nutzräume und Wege
- § 7 Außenanlagen
- Teil 3 Personelle Mindestanforderungen
- § 8 Eignung des Personals
- § 9 Persönliche Ausschlussgründe
- § 10 Leitung einer Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot
- § 11 Verantwortliche in Einrichtungen mit besonderer konzeptioneller Ausrichtung
- § 12 Verantwortliche Pflegefachkraft
- § 13 Fachkräfte und sonstige Kräfte
- § 14 Einsatz von Fachkräften und von sonstigen Kräften
- § 15 Personalentwicklungskonzept und Fort- und Weiterbildung
- Teil 4 Vertretung der Bewohnerinnen und Bewohner und andere Formen der Mitwirkung
- § 16 Wahlberechtigung und Wählbarkeit zur Vertretung der Bewohnerinnen und Bewohner
- § 17 Zahl der Mitglieder der Vertretung der Bewohnerinnen und Bewohner
- § 18 Wahl der Vertretung der Bewohnerinnen und Bewohner
- § 19 Anfechtung der Wahl zur Vertretung der Bewohnerinnen und Bewohner
- § 20 Amtszeit der Vertretung der Bewohnerinnen und Bewohner
- § 21 Vorsitz der Vertretung der Bewohnerinnen und Bewohner
- § 22 Rechtsstellung der Mitglieder der Vertretung der Bewohnerinnen und Bewohner
- § 23 Sitzungen der Vertretung der Bewohnerinnen und Bewohner
- § 24 Aufgaben und Rechte der Vertretung der Bewohnerinnen und Bewohner
- § 25 Aufgaben der Einrichtungsleitung und des Einrichtungsträgers
- § 26 Versammlung der Bewohnerinnen und Bewohner
- § 27 Bewohnerinnen- und Bewohnerrat
- § 28 Beirat der Angehörigen und Betreuerinnen und Betreuer
- § 29 Bewohnerfürsprecherin oder Bewohnerfürsprecher
- Teil 5 Sonstige Bestimmungen
- § 30 Ordnungswidrigkeiten
- § 31 Befreiungen
- Teil 6 Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 32 Übergangsbestimmungen
- § 33 Inkrafttreten
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