HKPHG
INHALT
Hessisches Krankenpflegehilfegesetz (HKPHG) Vom 21. September 2004
- Hessisches Krankenpflegehilfegesetz (HKPHG) Vom 21. September 2004
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Abschnitt Ausbildung in der Krankenpflegehilfe
- § 1 Führen der Berufsbezeichnung
- § 2 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis
- § 3 Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit
- § 4 Ausbildungsziel, Dauer und Struktur der Ausbildung, Staatliche Anerkennung von Krankenpflegehilfeschulen
- § 5 Anrechnung von Urlaub und Fehlzeiten
- § 6 Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen
- § 7 Ausbildungs- und Prüfungsordnung
- § 8 Ausbildungsvertrag
- § 9 Nichtigkeit von Vereinbarungen
- § 10 Pflichten des Trägers der Krankenpflegehilfeschule
- § 11 Pflichten der Schülerin und des Schülers
- § 12 Ausbildungsvergütung
- § 13 Ausbildungsverhältnis und Probezeit
- § 14 Kündigung des Ausbildungsverhältnisses
- § 15 Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis
- § 16 Vereinbarungen zuungunsten von Auszubildenden
- § 17 Mitglieder geistlicher Gemeinschaften, Diakonissen, Diakonieschwestern
- Zweiter Abschnitt Zuständigkeiten
- § 18 Zuständige Behörde
- Dritter Abschnitt Bußgeldvorschriften
- § 19 Ordnungswidrigkeiten
- Vierter Abschnitt Anwendungsvorschriften
- § 20 Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes
- § 21 Weitergeltung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
- § 22 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
Feedback