BBiSchulPrO RP 2011
INHALT
Landesverordnung über die Abschlussprüfungen an den berufsbildenden Schulen (Prüfungsordnung für die berufsbildenden Schulen) Vom 29. April 2011
- Landesverordnung über die Abschlussprüfungen an den berufsbildenden Schulen (Prüfungsordnung für die berufsbildenden Schulen) Vom 29. April 2011
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1 Allgemeines
- § 1 Geltungsbereich
- Abschnitt 2 Durchführung und Ergebnis der Abschlussprüfung
- § 2 Zweck der Prüfung, Information der Schülerinnen und Schüler
- § 3 Prüfungsausschuss
- § 4 Zuhörerinnen, Zuhörer und Gäste
- § 5 Verschwiegenheitspflicht
- § 6 Ort und Zeit der Abschlussprüfung
- § 7 Bewertung der Prüfungsleistungen
- § 8 Gliederung der Abschlussprüfung
- § 9 Vornote
- § 10 Teilnahme an der Abschlussprüfung
- § 11 Zulassung von Nichtschülerinnen und Nichtschülern
- § 12 Praktische Prüfung
- § 13 Schriftliche Prüfung
- § 14 Zulassung zur mündlichen Prüfung, Befreiung
- § 15 Bekanntgabe der Prüfungszwischenergebnisse
- § 16 Fächer oder Lernmodule der mündlichen Prüfung
- § 17 Durchführung der mündlichen Prüfung
- § 18 Ergebnis der Abschlussprüfung
- § 19 Abschlusszeugnis
- Abschnitt 3 Besondere Verfahrensbestimmungen
- § 20 Sonderregelung für Prüflinge mit Behinderung
- § 21 Nichtteilnahme an der Abschlussprüfung
- § 22 Täuschungshandlungen, ordnungswidriges Verhalten
- § 23 Änderung von Prüfungsentscheidungen
- § 24 Einsichtnahme
- § 25 Wiederholung der Abschlussprüfung
- § 26 Nachprüfung
- Abschnitt 4 Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 27 Übergangsbestimmung
- § 28 Inkrafttreten
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