SchulO RP 2009
INHALT
Schulordnung für die öffentlichen Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen, Gymnasien, Kollegs und Abendgymnasien (Übergreifende Schulordnung) Vom 12. Juni 2009
- Schulordnung für die öffentlichen Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen, Gymnasien, Kollegs und Abendgymnasien (Übergreifende Schulordnung) Vom 12. Juni 2009
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1 Schülerinnen, Schüler und Schule
- § 1 Recht auf Bildung und Erziehung, Mitgestaltung des Schullebens
- § 2 Individuelle Förderung; Beratung und Unterstützung durch die Schule
- § 3 Information durch die Schule
- § 4 Meinungsäußerung, Bekanntmachung
- § 5 Schülerzeitung
- § 6 Schülervereinigungen, Arbeits- und Spielgruppen
- § 7 Benutzung schulischer Einrichtungen
- Abschnitt 2 Eltern und Schule
- § 8 Zusammenwirken von Eltern und Schule
- § 9 Eltern im Unterricht
- Abschnitt 3 Beginn und Beendigung des Schulverhältnisses
- § 10 Wahl der Schule
- § 11 Grundsätze des Aufnahmeverfahrens
- § 12 Aufnahme in die Eingangsklasse der Orientierungsstufe
- § 13 Aufnahmeverfahren in der Integrierten Gesamtschule
- § 14 Aufnahmeverfahren im Kolleg und im Abendgymnasium
- § 15 Aufnahme nach Unterbrechung des Schulbesuchs und nach Besuch von Schulen im Ausland
- § 16 Aufnahmeverfahren an Schulen mit besonderer Prägung
- § 17 Beendigung des Schulverhältnisses
- Abschnitt 4 Orientierungsstufe
- § 18 Pädagogische Einheit der Orientierungsstufe
- § 19 Schullaufbahnwechsel in der Orientierungsstufe
- § 20 Schullaufbahnentscheidung am Ende der Orientierungsstufe von Realschule plus und Gymnasium
- § 21 Prüfung für den Besuch des Gymnasiums
- § 22 Benotung der zweiten Fremdsprache beim Wechsel zum Gymnasium nach der Orientierungsstufe
- Abschnitt 5 Differenzierung in der Realschule plus und der Integrierten Gesamtschule
- Unterabschnitt 1 Unterrichtsorganisation
- § 23
- Unterabschnitt 2 Realschule plus
- § 24 Äußere Leistungsdifferenzierung
- § 25 Ein- und Umstufung
- Unterabschnitt 3 Integrierte Gesamtschule
- § 26 Fachleistungsdifferenzierung
- § 27 Ein- und Umstufung
- Abschnitt 6 Schullaufbahnwechsel zwischen Realschule plus, Integrierter Gesamtschule, Berufsfachschule und Gymnasium
- § 28 Übergang von einer Realschule plus zum Gymnasium
- § 29 Überweisung oder Übergang von einem Gymnasium zur Realschule plus
- § 30 Übergang von einer Integrierten Gesamtschule oder einer Realschule plus in die gymnasiale Oberstufe
- § 31 Übergang von einer Berufsfachschule II in die gymnasiale Oberstufe
- § 32 Übergang von einer Realschule plus in die Eingangsklasse des Aufbaugymnasiums
- Abschnitt 7 Unterricht, Förderung, Ganztagsschule
- Unterabschnitt 1 Unterricht
- § 33 Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen
- § 34 Unterrichtszeit
- § 35 Unterrichtsangebot
- § 36 Aufsicht
- § 37 Schulversäumnisse
- § 38 Beurlaubung, schulfreie Tage
- § 39 Nichtteilnahme am Sportunterricht
- § 40 Religions- und Ethikunterricht
- Unterabschnitt 2 Förderung
- § 41 Überspringen einer Klassenstufe
- § 42 Projektklassen zur Begabtenförderung an Gymnasien (BEGYS)
- § 43 Aufnahme und Verbleib in der Projektklasse
- § 44 Freiwilliges Zurücktreten
- § 45 Übergangsregelung bei einem freiwilligen Zurücktreten an einem Gymnasium mit neunjährigem und achtjährigem Bildungsgang
- § 46 Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund
- § 47 Inklusiver Unterricht
- Unterabschnitt 3 Ganztagsschule
- § 48
- Abschnitt 8 Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung
- § 49 Grundlagen des Unterrichts
- § 50 Grundlagen der Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung
- § 51 Hausaufgaben
- § 52 Klassen- und Kursarbeiten, schriftliche Überprüfungen
- § 53 Leistungsbeurteilung
- § 54 Nicht erbrachte Leistungen
- § 55 Täuschungshandlungen und ordnungswidriges Verhalten bei Leistungsnachweisen
- § 56 Bekanntgabe der Leistungsbeurteilung, Rückgabe von Arbeiten der Schülerinnen und Schüler
- Abschnitt 9 Zeugnisse und Versetzung
- Unterabschnitt 1 Zeugnisse
- § 57 Begriff des Zeugnisses
- § 58 Arten und Inhalt der Zeugnisse, Zeugnisausgabe
- § 59 Zeugnisse in der Integrierten Gesamtschule und Realschule plus
- § 60 Zeugnisnoten
- § 61 Festsetzung der Zeugnisnoten
- § 62 Bewertung von Mitarbeit und Verhalten
- § 63 Zeugnisausstellung
- Unterabschnitt 2 Versetzung, Schulabschluss
- § 64 Allgemeines
- § 65 Versetzung in der Realschule plus
- § 66 Versetzung im Gymnasium
- § 67 Versetzung in der Integrierten Gesamtschule
- § 68 Versetzung aufgrund einer Nachprüfung
- § 69 Zulassung zur Nachprüfung
- § 70 Durchführung der Nachprüfung
- § 71 Versetzung in besonderen Fällen
- § 72 Nichtversetzung
- § 73 Übergangsregelung bei einer Nichtversetzung am Gymnasium mit neunjährigem und achtjährigem Bildungsgang
- § 74 Abschluss der Berufsreife
- § 75 Qualifizierter Sekundarabschluss I
- § 76 Hinweis auf erworbene Abschlüsse
- § 77 Mitteilungen an die Eltern
- Unterabschnitt 3 Besondere Bestimmungen
- § 78 Orientierungsstufe
- § 79 10. Schuljahr zur Erlangung der Qualifikation der Berufsreife
- § 80 Gymnasiale Oberstufe
- § 81 Überspringen der Einführungsphase am Abendgymnasium und am Kolleg
- Abschnitt 10 Abstimmungen, Prüfungen
- § 82 Verfahren bei Abstimmungen
- § 83 Prüfungsausschuss, Prüfungsanforderungen, Bewertung von Prüfungsleistungen
- § 84 Versäumnis
- § 85 Täuschungshandlungen und ordnungswidriges Verhalten
- § 86 Änderung der Prüfungsentscheidungen
- § 87 Niederschrift
- § 88 Einsichtnahme in die Prüfungsakten
- Abschnitt 11 Datenverarbeitung, Datenschutz
- § 89 Verarbeitung personenbezogener Daten
- § 90 Sicherung und Aufbewahrung personenbezogener Daten
- Abschnitt 12 Schulgesundheitspflege
- § 91 Schulärztliche Betreuung, Schutz vor ansteckenden Krankheiten
- § 92 Maßnahmen wegen Gefährdung der Gesundheit anderer Schülerinnen und Schüler
- § 93 Rauch- und alkoholfreie Schule
- Abschnitt 13 Schulpsychologischer Dienst
- § 94
- Abschnitt 14 Störung der Ordnung
- § 95 Verstöße gegen die Ordnung in der Schule
- § 96 Anwendung von Ordnungsmaßnahmen
- § 97 Maßnahmenkatalog
- § 98 Verfahrensbestimmungen zu den Ordnungsmaßnahmen nach § 97 Abs. 1
- § 99 Ausschluss auf Zeit oder auf Dauer von der Schule gemäß § 97 Abs. 2 Nr. 1
- § 100 Flankierende Maßnahmen bei drohendem Schulausschluss
- § 101 Verfahren zum Ausschluss von allen Schulen einer Schulart oder allen Schulen des Landes gemäß § 97 Abs. 2 Nr. 2 und 3
- Abschnitt 15 Hausrecht der Schule
- § 102 Hausordnung
- § 103 Werbung, Zuwendungen
- § 104 Sammlungen
- § 105 Gewerbliche Betätigung, Vertrieb von Gegenständen
- § 106 Veranstaltungen schulfremder Personen
- Abschnitt 16 Errichtung von Integrierten Gesamtschulen
- § 107
- Abschnitt 17 Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 108 Geltung für Schulen in freier Trägerschaft
- § 109 (aufgehoben)
- § 110 Inkrafttreten
- Anlage
- Realschule plus (Klassenstufen 5 bis 10):
- Pflichtfächer:
- Wahlpflichtfächer:
- Gymnasium (Klassenstufen 5 bis 10 im neunjährigen Bildungsgang, Klassenstufen 5 bis 9 im achtjährigen Bildungsgang):
- Pflichtfächer:
- In altsprachlichen Gymnasien in den Klassenstufen 9 und 10 zusätzlich:
- Im achtjährigen Bildungsgang am nicht-altsprachlichen Gymnasium zusätzlich:
- Wahlpflichtfächer:
- Besonderes 10. Schuljahr zur Erlangung der Qualifikation der Berufsreife:
- Pflichtfächer:
- Integrierte Gesamtschule (Klassenstufen 5 bis 10):
- Pflichtfächer:
- Wahlpflichtfächer aus den Themenfeldern:
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