ThürHintG
INHALT
Thüringer Hinterlegungsgesetz (ThürHintG) Vom 9. September 2010
- Thüringer Hinterlegungsgesetz (ThürHintG) Vom 9. September 2010
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Hinterlegungsstellen, Hinterlegungskasse
- § 2 Übertragung der Aufgaben
- § 3 Abgabe an eine andere Hinterlegungsstelle
- § 4 Einsichtsrecht
- § 5 Überprüfung von Entscheidungen
- Zweiter Abschnitt Annahme
- § 6 Hinterlegungsfähige Gegenstände
- § 7 Annahme zur Hinterlegung
- § 8 Antrag des Hinterlegers
- § 9 Einzahlung oder Einlieferung vor Stellung des Annahmeantrags
- § 10 Verfahren nach Erlass der Annahmeverfügung
- Dritter Abschnitt Verwaltung der Hinterlegungsmasse
- § 11 Zahlungsmittel
- § 12 Verzinsung
- § 13 Wertpapiere, Urkunden, Kostbarkeiten
- § 14 Besorgung von Wertpapiergeschäften während der Hinterlegung
- Vierter Abschnitt Benachrichtigungen
- § 15 Benachrichtigung des Gläubigers
- § 16 Benachrichtigung des Sparbuchausstellers
- § 17 Benachrichtigung des Nachlassgerichts
- § 18 Benachrichtigung des Betreuungs- und Familiengerichts
- § 19 Benachrichtigung der Staatsanwaltschaft
- Fünfter Abschnitt Herausgabe
- § 20 Herausgabeverfügung
- § 21 Antrag auf Herausgabe, Nachweis der Berechtigung
- § 22 Bescheinigung, öffentliche Beglaubigung
- § 23 Herausgabeersuchen von Behörden
- § 24 Frist zur Klage
- § 25 Herausgabeort, Haftung nach der Herausgabe
- Sechster Abschnitt Erlöschen des Anspruchs auf Herausgabe
- § 26 Einunddreißigjährige Frist
- § 27 Dreißigjährige Frist
- § 28 Erneuter Fristbeginn
- § 29 Verfall der Hinterlegungsmasse
- Siebenter Abschnitt Hinterlegung in besonderen Fällen
- § 30 Genehmigung der Aufsichtsbehörde einer Stiftung
- Achter Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 31 Übergangsbestimmung
- § 32 Einschränkung von Grundrechten
- § 33 Gleichstellungsbestimmung
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