ThürSOBFS 2 m. b. A.
INHALT
Thüringer Schulordnung für die Berufsfachschule - zweijährige Bildungsgänge mit berufsqualifizierendem Abschluß (ThürSOBFS 2 m. b. A.) Vom 14. November 1997
- Thüringer Schulordnung für die Berufsfachschule - zweijährige Bildungsgänge mit berufsqualifizierendem Abschluß (ThürSOBFS 2 m. b. A.) Vom 14. November 1997
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Teil Allgemeines
- § 1 Geltungsbereich
- Zweiter Teil Organisation, Aufnahme
- Erster Abschnitt Organisation
- § 2 Organisationsform
- § 3 Bildungsgänge
- § 4 Stundentafeln
- Zweiter Abschnitt Aufnahme
- § 5 Anmeldung
- § 6 Aufnahmevoraussetzung
- § 7 Aufnahme
- § 8 Zulassungsbeschränkungen
- § 9 Aufnahme von Schülern mit ausländischen Bildungsnachweisen
- § 10 Aufnahme von Schülern nach Unterbrechung des Schulbesuchs
- Dritter Teil Versetzung, Zeugnisse
- § 11 Versetzung
- § 11a Wiederholte Leistungsfeststellung
- § 12 Zeugnisse
- Vierter Teil Prüfungen
- Erster Abschnitt Abschlußprüfung
- § 13 Gliederung der Abschlußprüfung
- § 14 Information der Schüler
- § 15 Prüfungskommission, Fachprüfungskommission
- § 16 Zuhörer
- § 17 Verschwiegenheitspflicht
- § 18 Prüfungstermine, Prüfungsaufgaben
- § 19 Gegenstand und Durchführung der schriftlichen Prüfung
- § 20 Bewertung der schriftlichen Prüfung
- § 21 Vornoten
- § 22 Gegenstand, Durchführung und Bewertung der praktischen Prüfung
- § 23 Gegenstand, Durchführung und Bewertung der mündlichen Prüfung
- § 24 Festsetzung der Endnote und des Prüfungsergebnisses
- § 25 Wiederholung der Abschlußprüfung
- § 26 Rücktritt, Versäumnis
- § 27 Täuschung
- § 28 Einsichtnahme
- Zweiter Abschnitt Externenprüfung
- § 29 Zulassungsvoraussetzungen
- § 30 Zulassungsantrag, Zulassung
- § 31 Prüfung
- § 32 Prüfungsergebnis, Abschlußprüfung
- Fünfter Teil Besondere Bestimmungen
- Erster Abschnitt Bildungsgang Kinderpflege
- § 33 Gliederung der Ausbildung
- § 34 Prüfung
- § 35 Abschlußzeugnis, Berufsbezeichnung
- Zweiter Abschnitt Bildungsgang Sozialbetreuer
- § 36 Gliederung der Ausbildung
- § 37 Prüfung
- § 38 Abschlußzeugnis, Berufsbezeichnung
- Dritter Abschnitt Bildungsgang Kosmetik
- § 39 Gliederung der Ausbildung
- § 40 Prüfung
- § 41 Abschlußzeugnis, Berufsbezeichnung
- Sechster Teil Schlußbestimmungen
- § 42 Übergangsbestimmung
- § 43 Gleichstellungsklausel
- § 44 Inkrafttreten
- Anlage 1
- Anlage 2
- Anlage 3
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