ThürPersVWO
INHALT
Wahlordnung zum Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVWO) Vom 6. Dezember 1993
- Wahlordnung zum Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVWO) Vom 6. Dezember 1993
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen über Vorbereitung und Durchführung der Wahl
- § 1 Wahlvorstand, Wahlhelfer
- § 1 a Bekanntmachungen des Wahlvorstandes
- § 2 Feststellung der Beschäftigtenzahl, Wählerverzeichnis
- § 3 Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis
- § 4 Vorabstimmungen
- § 5 Ermittlung der Zahl der zu wählenden Personalratsmitglieder, Verteilung der Sitze auf die Gruppen
- § 6 Wahlausschreiben
- § 7 Wahlvorschläge, Einreichungsfrist
- § 8 Inhalt der Wahlvorschläge
- § 9 Sonstige Erfordernisse
- § 10 Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand, ungültige Wahlvorschläge
- § 11 Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen
- § 12 Bezeichnung der Wahlvorschläge
- § 13 Bekanntmachung der Wahlvorschläge
- § 14 Sitzungsniederschriften
- § 15 Ausübung des Wahlrechts, Stimmzettel, ungültige Stimmabgabe
- § 16 Wahlhandlung
- § 17 Schriftliche Stimmabgabe
- § 18 Behandlung der schriftlich abgegebenen Stimmen
- § 19 Stimmabgabe bei Nebenstellen und Teilen von Dienststellen
- § 20 Feststellung des Wahlergebnisses
- § 21 Wahlniederschrift
- § 22 Benachrichtigung der gewählten Bewerber
- § 23 Bekanntmachung des Wahlergebnisses
- § 24 Aufbewahrung der Wahlunterlagen
- Zweiter Abschnitt Besondere Bestimmungen für das Wahlverfahren bei Vorliegen mehrerer Wahlvorschläge (Verhältniswahl)
- § 25 Voraussetzung für die Verhältniswahl, Stimmzettel, Stimmabgabe
- § 26 Ermittlung der gewählten Gruppenvertreter bei Gruppenwahl
- § 27 Ermittlung der gewählten Gruppenvertreter bei gemeinsamer Wahl
- Dritter Abschnitt Wahlverfahren bei Vorliegen eines Wahlvorschlags (Personenwahl)
- § 28 Voraussetzung für die Personenwahl, Stimmzettel, Stimmabgabe
- § 29 Ermittlung der gewählten Bewerber
- Vierter Abschnitt Besondere Bestimmungen für die Wahl eines Personalratsmitglieds oder eines Gruppenvertreters (Personenwahl)
- § 30 Voraussetzung für die Personenwahl, Stimmzettel, Stimmabgabe, Wahlergebnis
- Fünfter Abschnitt Wahl des Bezirkspersonalrats
- § 31 Entsprechende Anwendung der Bestimmungen über die Wahl des Personalrats
- § 32 Leitung der Wahl
- § 33 Feststellung der Beschäftigtenzahl, Wählerverzeichnis
- § 34 Ermittlung der Zahl der zu wählenden Bezirkspersonalratsmitglieder, Verteilung der Sitze auf die Gruppen
- § 35 Gleichzeitige Wahl
- § 36 Wahlausschreiben
- § 37 Bekanntmachung des Wahlvorstands
- § 38 Sitzungsniederschriften
- § 39 Stimmabgabe, Stimmzettel
- § 40 Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses
- Sechster Abschnitt Wahl des Hauptpersonalrats
- § 41 Entsprechende Anwendung der Bestimmungen über die Wahl des Bezirkspersonalrats
- § 42 Leitung der Wahl
- § 43 Durchführung der Wahl nach Bezirken
- Siebter Abschnitt Wahl des Gesamtpersonalrats
- § 44 Entsprechende Anwendung der Bestimmungen über die Wahl des Personalrats
- Achter Abschnitt Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertreter
- § 45 Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung
- § 46 Wahl der Jugend- und Auszubildendenstufenvertretungen
- Neunter Abschnitt Wahl von Vertrauenspersonen der Polizeivollzugsbeamten in Ausbildung
- § 47 Durchführung der Wahl
- Zehnter Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 48 Berechnung von Fristen
- § 49 Gleichstellungsbestimmung
- § 50 Inkrafttreten
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