ThürKJHAG
INHALT
Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz (ThürKJHAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2009
- Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz (ThürKJHAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2009
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Abschnitt Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- § 1 Jugendamt
- § 2 Satzung des Jugendamtes
- § 3 Jugendhilfeausschuss
- § 4 Stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
- § 5 Beratende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
- Zweiter Abschnitt Überörtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- § 6 Überörtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- § 7 Landesjugendhilfeausschuss
- § 8 Stimmberechtigte Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses
- § 9 Beratende Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses
- § 10 Oberste Landesjugendbehörde, Bericht über die Lebenslagen junger Menschen
- Dritter Abschnitt Träger der freien Jugendhilfe
- § 11 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
- § 12 Beteiligung an der Planung
- § 13
- Vierter Abschnitt Aufgaben und Arbeitsweise der Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- § 14 Aufgaben der Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- § 15 Arbeitsweise der Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- § 15a Beteiligung und Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen
- § 15b Örtliche Jugendförderung
- Fünfter Abschnitt Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit
- § 16 Förderung der Jugendarbeit
- § 17 Förderung der Jugendverbandsarbeit
- § 18 Landesjugendförderplan
- § 18a Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit
- § 19 Jugendberufshilfe
- § 19a Schulsozialarbeit
- Sechster Abschnitt Schutz von Kindern und Jugendlichen
- § 20 Kinder- und Jugendschutz
- § 21 Pflegeerlaubnis
- § 22 Aufsicht über erlaubnispflichtige Einrichtungen
- § 23 Betreuungskräfte
- § 23a Verteilung, Aufnahme und Unterbringung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher
- Siebenter Abschnitt Beratungsdienste
- § 24 Beratungsdienste
- Achter Abschnitt Sonstige Vorschriften
- § 25 Zuständigkeiten
- § 26 Verhältnis zu anderen Leistungen
- § 27 Übergangsvorschriften
- § 28 Gleichstellungsbestimmung
- § 29
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