ThürSOHBFS 3
INHALT
Thüringer Schulordnung für die Höhere Berufsfachschule - dreijährige Bildungsgänge - (ThürSOHBFS 3) Vom 13. Dezember 2004
- Thüringer Schulordnung für die Höhere Berufsfachschule - dreijährige Bildungsgänge - (ThürSOHBFS 3) Vom 13. Dezember 2004
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Teil Allgemeine Bestimmungen
- Erster Abschnitt Allgemeines
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Bildungsgänge, Unterrichtsorganisation
- Zweiter Abschnitt Aufnahme
- § 3 Anmeldung, Aufnahme
- § 4 Aufnahmevoraussetzungen
- § 5 Aufnahme von Bewerbern mit ausländischen Bildungsnachweisen
- Dritter Abschnitt Leistungsnachweise und Zeugnisse
- § 6 Leistungsnachweise
- § 7 Zeugnisse
- Zweiter Teil Fachrichtung Medizinisch-technischer Assistent für den Operationsdienst und Fachkraft für die Hygieneüberwachung
- Erster Abschnitt Allgemeines
- § 8 Zulassungsbeschränkungen
- § 9 Aufnahme von Schülern nach Unterbrechung des Schulbesuchs
- § 10 Versetzungsvoraussetzungen
- § 11 Wiederholte Leistungsfeststellung bei Nichtversetzung
- § 12 Gliederung und Umfang der Abschlussprüfung
- § 13 Zulassung zur Abschlussprüfung
- § 14 Information der Schüler
- § 15 Prüfungskommission, Fachprüfungskommission
- § 16 Zuhörer
- § 17 Verschwiegenheitspflicht
- § 18 Prüfungstermine, Prüfungsaufgaben
- § 19 Durchführung der schriftlichen Prüfung
- § 20 Bewertung der schriftlichen Prüfung
- § 21 Vornoten
- § 22 Durchführung und Bewertung der mündlichen Prüfung
- § 23 Festsetzung des Prüfungsergebnisses
- § 24 Wiederholung der Abschlussprüfung
- § 25 Rücktritt, Versäumnis
- § 26 Täuschung
- § 27 Einsichtnahme
- Zweiter Abschnitt Besondere Bestimmungen zur Fachrichtung Medizinisch-technischer Assistent für den Operationsdienst
- § 28 Dauer der Ausbildung
- § 29 Abschlussprüfung
- § 30 Praktische Ausbildung
- § 31 Praktische Prüfung
- § 32 Durchführung und Bewertung der praktischen Prüfung
- § 33 Abschlusszeugnis, Berufsbezeichnung
- Dritter Abschnitt Besondere Bestimmungen zur Fachrichtung Fachkraft für die Hygieneüberwachung
- § 34 Dauer der Ausbildung, Organisationsformen
- § 35 Abschlussprüfung
- § 36 Praktische Ausbildung
- § 37 Abschlusszeugnis, Berufsbezeichnung
- Vierter Abschnitt Externenprüfung
- § 38 Zulassungsvoraussetzungen
- § 39 Zulassungsantrag, Zulassung
- § 40 Prüfung
- § 41 Prüfungsergebnis, Abschlusszeugnis
- Dritter Teil Besondere Bestimmungen zur Fachrichtung Pflegeberufe
- Erster Abschnitt Allgemeines
- § 42 Ausbildungsziel
- § 43 Ausbildungsbeginn und Organisationsformen
- § 44 Gesamtverantwortung der Schule
- Zweiter Abschnitt Aufnahme
- § 45 Aufnahmevoraussetzungen
- § 46 Aufnahme
- Dritter Abschnitt Ausbildungsablauf
- § 47 Unterrichtsorganisation
- § 48 Praktische Ausbildung
- Vierter Abschnitt Leistungsnachweise, Zwischenprüfung und Zeugnisse
- § 49 Leistungsnachweise während der praktischen Ausbildung
- § 50 Zwischenprüfung
- § 51 Zeugnisse
- Fünfter Abschnitt Abschlussprüfung
- § 52 Durchführung der Abschlussprüfung
- § 53 Prüfungsausschuss, Fachprüfer
- § 54 Prüfungstermine
- § 55 Prüfungsaufgaben
- § 56 Prüfungsbelehrung
- Vierter Teil Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 57 Übergangsbestimmungen
- § 58 Gleichstellungsbestimmung
- § 59 Inkrafttreten
- Anlage 1
- Anlage 2
- Anlage 3
- Anlage 4
- Anlage 5
Feedback