ThürHeilBG
INHALT
Thüringer Heilberufegesetz (ThürHeilBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Januar 2002
- Thüringer Heilberufegesetz (ThürHeilBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Januar 2002
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Abschnitt Die Kammern
- § 1 Kammern für Heilberufe
- § 2 Mitglieder der Kammern
- § 3 Vorübergehende Berufsausübung im Rahmen des Dienstleistungsverkehrs nach Europarecht
- § 4 Untergliederung der Kammern
- § 5 Aufgaben der Kammern
- § 5a Auskunft, Datenübermittlung
- § 5b Versorgungswerke
- § 5c Prüfung der Verhältnismäßigkeit
- § 5d Amtliche Veröffentlichungen
- § 6 Zuständigkeit der Landesapothekerkammer nach der Apothekenbetriebsordnung
- § 7 Informationsrecht der Berufsangehörigen aus EG-Mitgliedsländern
- § 8 Gebühren
- § 9 Zusammenarbeit mit Behörden
- § 10 Beiträge
- § 11 Ordnungsgeld
- § 12 Zwangsvollstreckung
- Zweiter Abschnitt Die Organe der Kammern
- § 13 Kammerversammlung und Vorstand
- § 14 Bildung der Kammerversammlung
- § 15 Aufgaben der Kammerversammlung
- § 16 Zusammensetzung und Aufgaben des Vorstands
- § 17 Vertretung der Kammern
- Dritter Abschnitt Ethik-Kommissionen
- § 17a Ethik-Kommission bei der Landesärztekammer
- § 17b Ethik-Kommission an der Friedrich-Schiller-Universität Jena
- Vierter Abschnitt Lebendspendekommission
- § 17c Errichtung und Zusammensetzung
- § 17d Verfahren
- § 17e Gebühren
- Fünfter Abschnitt Die Aufsicht
- § 18 Aufsicht über die Kammern
- § 19 Aufsicht über die Versorgungswerke
- Sechster Abschnitt Die Berufsausübung
- § 20 Grundsatz
- § 21 Berufspflichten
- § 22 Berufsordnung
- § 23 Wesentliche Bestimmungen der Berufsordnung
- Siebenter Abschnitt Die Weiterbildung
- Erster Unterabschnitt Gemeinsame Vorschriften
- § 24 Bezeichnungen
- § 25 Bestimmung der Bezeichnung
- § 26 Führen der Bezeichnung
- § 27 Inhalt und Dauer der Weiterbildung
- § 28 Ermächtigung zur Weiterbildung, Zulassung von Weiterbildungsstätten
- § 29 Ermächtigungs- und Zulassungsverfahren
- § 29a Verbundermächtigung
- § 30 Anerkennungsverfahren
- § 30a Europäischer Berufsausweis
- § 31 Rücknahme der Anerkennung
- § 31a Vorwarnmechanismus
- § 32 Tätigkeit in dem Gebiet, Teilgebiet oder der Zusatzbezeichnung
- § 33 Weiterbildungsordnung
- § 34 Weitergeltung von Anerkennungen
- Zweiter Unterabschnitt Die Weiterbildung der Ärzte
- § 35 Bezeichnungen
- § 36 Inhalt der Weiterbildung, Zulassung von Weiterbildungsstätten
- § 37 Geltung von Anerkennungen anderer Ärztekammern
- Dritter Unterabschnitt Besondere Ausbildung in der Allgemeinmedizin
- § 37a Grundsätze der Ausbildung, Anerkennung
- Vierter Unterabschnitt Die Weiterbildung der Zahnärzte
- § 38 Bezeichnungen
- § 39 Inhalt der Weiterbildung, Zulassung von Weiterbildungsstätten
- § 40 Geltung von Anerkennungen anderer Zahnärztekammern
- Fünfter Unterabschnitt Die Weiterbildung der Tierärzte
- § 41 Bezeichnungen
- § 42 Inhalt der Weiterbildung, Zulassung von Weiterbildungsstätten
- § 43 Geltung von Anerkennungen anderer Tierärztekammern
- Sechster Unterabschnitt Die Weiterbildung der Apotheker
- § 44 Bezeichnungen
- § 45 Inhalt der Weiterbildung, Zulassung von Weiterbildungsstätten
- § 46 Geltung von Anerkennungen anderer Apothekerkammern
- Achter Abschnitt Rügerecht
- § 46 a Rüge
- Neunter Abschnitt Die Berufsgerichtsbarkeit
- § 47 Anwendungsbereich
- § 48 Berufsgerichtliche Maßnahmen
- § 49 Berufsgerichte
- § 50 Besetzung
- § 51 Ernennung der Mitglieder, Ende des Amtes
- § 52 Ablehnungsgründe
- § 53 Heranziehung der Mitglieder
- § 54 Örtliche Zuständigkeit
- § 55 Ermittlungsverfahren
- § 56 Durchführung der Ermittlungen
- § 57 Einstellung des Ermittlungsverfahrens
- § 58 Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens
- § 59 Verteidigung des Beschuldigten
- § 60 Vertretung des Kammervorstands
- § 61 Eröffnung des berufsgerichtlichen Verfahrens
- § 62 Verfahren bei Eröffnung
- § 63 Hauptverhandlung
- § 64 Vorläufige Einstellung
- § 65 Entscheidung ohne Hauptverhandlung
- § 66 Verhandlung in Abwesenheit
- § 67 Öffentlichkeit
- § 68 Gang der Verhandlung
- § 69 Urteil
- § 70 Berufung
- § 71 Berufungsverfahren
- § 72 Berufungsentscheidung
- § 73 Zurückverweisung, Nachtragsanschuldigung
- § 74 Beschwerde
- § 75 Wiederaufnahme
- § 76 Kosten
- § 77 Nachträgliche Kostenentscheidung
- § 78 Gebührenerhebung bei Ermittlungen nach § 55 Abs. 3
- § 79 Anwendung von § 469 der Strafprozeßordnung
- § 80 Kostenfestsetzung
- § 81 Rechtskraft
- § 82 Einziehung von Geldbußen, Gebühren und baren Auslagen
- § 83 Anwendung des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Strafprozeßordnung
- § 84 Kostentragung
- Zehnter Abschnitt Schlussbestimmungen
- § 85 Anwendung des Gesetzes
- § 86 Übergangsregelung für Ethik-Kommissionen
- § 86 a
- § 86 b Übergangsbestimmung
- § 87 Gleichstellungsbestimmung
- § 88 (In-Kraft-Treten)
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