ThürKWO
INHALT
Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) Vom 2. März 2009
- Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) Vom 2. März 2009
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Abschnitt Wahlorgane
- § 1 Wahlleiter und Wahlausschuss
- § 2 Wahlvorsteher und Wahlvorstand
- § 3 Briefwahlvorsteher und Briefwahlvorstand
- Zweiter Abschnitt Vorbereitung der Wahl
- § 4 Stimmbezirke
- § 5 Führung und Form des Wählerverzeichnisses
- § 6 Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis, Zuständigkeiten
- § 7 Verfahren für die Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag
- § 8 Bekanntmachung über die Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
- § 9 Einsicht in das Wählerverzeichnis
- § 10 Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis
- § 11 Berichtigung und Abschluss des Wählerverzeichnisses
- § 12 Benachrichtigung der Wahlberechtigten
- § 13 Voraussetzungen für die Erteilung eines Wahlscheins
- § 14 Wahlscheinantrag
- § 15 Erteilung der Wahlscheine und Briefwahlunterlagen
- § 16 Vermerk im Wählerverzeichnis
- § 17 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
- § 18 Inhalt und Form der Wahlvorschläge
- § 19 Prüfung der Wahlvorschläge
- § 20 Unterstützungsunterschriften
- § 21 Zurücknahme
- § 22 Zulassung der Wahlvorschläge und Listenverbindungen
- § 23 Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge und Listenverbindungen
- § 24 Tod oder Verlust der Wählbarkeit eines Bewerbers nach Zulassung des Wahlvorschlags
- § 25 Stimmzettel
- § 26 Stimmzettelumschläge, Wahlbriefumschläge
- § 27 Wahlbekanntmachung
- § 28 Wahlraum, Wahlkabinen
- § 29 Wahlurne, Wahltisch
- § 30 Ausstattung des Wahlvorstands
- Dritter Abschnitt Wahlhandlung
- § 31 Eröffnung der Wahlhandlung
- § 32 Öffentlichkeit der Wahl und Ordnung im Wahlraum
- § 33 Stimmabgabe
- § 34 Stimmabgabe hilfebedürftiger Wähler
- § 35 Schluss der Wahlhandlung
- § 36 Durchführung der Briefwahl
- Vierter Abschnitt Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses
- § 37 Beginn der Ermittlung des Wahlergebnisses
- § 38 Zählung der Wähler
- § 39 Zählung der Stimmen bei Verhältniswahl
- § 40 Zählung der Stimmen bei Mehrheitswahl
- § 41 Zählung der Stimmen bei der Wahl der Bürgermeister, der Ortsteil- und Ortschaftsbürgermeister, des Landrats
- § 42 Ermittlung des Briefwahlergebnisses durch den Wahlvorstand
- § 43 Ermittlung des Briefwahlergebnisses durch den Briefwahlvorstand
- § 44 Schnellmeldung
- § 45 Wahlniederschrift
- § 46 Übergabe und Verwahrung der Wahlunterlagen
- § 47 Feststellung des Wahlergebnisses
- § 48 Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses
- § 48a Stichwahl
- § 49 Vernichtung der Wahlunterlagen
- § 50 Ortsübliche öffentliche Bekanntmachungen
- § 51 Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaften und erfüllenden Gemeinden
- Fünfter Abschnitt Kosten der Wahlen
- § 52 Kosten der Wahlen
- Sechster Abschnitt Verbindung der Kommunalwahlen mit anderen Wahlen
- § 53 Verbindung mit Landtags-, Bundestags- oder Europawahlen
- Siebter Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 54 Anlagen
- § 55 Übergangsbestimmungen
- § 56 Gleichstellungsbestimmung
- § 57 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1
- Anlage 2
- Anlage 3
- Anlage 4
- Anlage 5
- Anlage 6
- Anlage 6a
- Anlage 7
- Anlage 7a
- Anlage 8
- Anlage 9
- Anlage 10
- Anlage 11
- Anlage 12
- Anlage 13
- Anlage 14
- Anlage 15
- Anlage 16
- Anlage 16a
- Anlage 16b
- Anlage 16c
- Anlage 17
- Anlage 17a
- Anlage 17b
- Anlage 17c
- Anlage 18
- Anlage 18a
- Anlage 18b
- Anlage 18c
- Anlage 19
- Anlage 19a
- Anlage 19b
- Anlage 19c
- Anlage 20
- Anlage 20a
- Anlage 20b
- Anlage 20c
- Anlage 21
- Anlage 21a
- Anlage 22
- Anlage 23
- Anlage 24
- Anlage 25
- Anlage 26
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