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INHALT
Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen den Gemeinden Albersdorf, Bobeck, Scheiditz, Schlöben, Schöngleina, Serba, Tautenhain, Waldeck und Weißenborn und der Gemeinde Bad Klosterlausnitz sowie über die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft "Holzland" Vom 14. Juni 1999
- Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen den Gemeinden Albersdorf, Bobeck, Scheiditz, Schlöben, Schöngleina, Serba, Tautenhain, Waldeck und Weißenborn und der Gemeinde Bad Klosterlausnitz sowie über die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft "Holzland" Vom 14. Juni 1999
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- § 1 Erfüllende Gemeinde
- § 2 Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft "Holzland"
- § 3 In-Kraft-Treten
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