Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen den Gemeinden Albersdorf, Bobeck, Scheiditz, Schlöben, Schöngleina, Serba, Tautenhain, Waldeck und Weißenborn und der Gemeinde Bad Klosterlausnitz sowie über die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft "Holzland" Vom 14. Juni 1999
Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen den Gemeinden Albersdorf, Bobeck, Scheiditz, Schlöben, Schöngleina, Serba, Tautenhain, Waldeck und Weißenborn und der Gemeinde Bad Klosterlausnitz sowie über die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft "Holzland" Vom 14. Juni 1999
Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen den Gemeinden Albersdorf, Bobeck, Scheiditz, Schlöben, Schöngleina, Serba, Tautenhain, Waldeck und Weißenborn und der Gemeinde Bad Klosterlausnitz sowie über die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft "Holzland" vom 14. Juni 1999 | 30.06.1999 |
Eingangsformel | 30.06.1999 |
§ 1 - Erfüllende Gemeinde | 30.06.1999 |
§ 2 - Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft "Holzland" | 30.06.1999 |
§ 3 - In-Kraft-Treten | 30.06.1999 |
Aufgrund des § 51 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 46 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung vom 14. April 1998 (GVBl. S. 73) verordnet das Innenministerium:
§ 1 Erfüllende Gemeinde
Die Vereinbarung zwischen der Gemeinde Bad Klosterlausnitz und den Gemeinden Albersdorf, Bobeck, Scheiditz, Schlöben, Schöngleina, Serba, Tautenhain, Waldeck und Weißenborn, Saale-Holzland-Kreis, dass die Gemeinde Bad Klosterlausnitz für die Gemeinden Albersdorf, Bobeck, Scheiditz, Schlöben, Schöngleina, Serba, Tautenhain, Waldeck und Weißenborn die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft wahrnimmt (erfüllende Gemeinde), wird anerkannt.
§ 2 Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft "Holzland"
Die Verwaltungsgemeinschaft "Holzland", bestehend aus den Gemeinden Albersdorf, Bad Klosterlausnitz, Bobeck, Scheiditz, Schlöben, Schöngleina, Serba, Tautenhain, Waldeck und Weißenborn, wird aufgelöst.
§ 3 In-Kraft-Treten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Erfurt, den 14. Juni 1999
Der Innenminister
Richard Dewes
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