TierSchNutztV
INHALT
Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung (TierSchNutztV)
- Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung (Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung - TierSchNutztV)
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen
- § 4 Allgemeine Anforderungen an Überwachung, Fütterung und Pflege
- Abschnitt 2
- Anforderungen an das Halten von Kälbern
- § 5 Allgemeine Anforderungen an das Halten von Kälbern
- § 6 Allgemeine Anforderungen an das Halten von Kälbern in Ställen
- § 7 Besondere Anforderungen an das Halten von Kälbern im Alter von bis zu zwei Wochen in Ställen
- § 8 Besondere Anforderungen an das Halten von Kälbern im Alter von über zwei bis zu acht Wochen in Ställen
- § 9 Besondere Anforderungen an das Halten von Kälbern im Alter von über acht Wochen in Ställen
- § 10 Platzbedarf bei Gruppenhaltung
- § 11 Überwachung, Fütterung und Pflege
- Abschnitt 3
- Anforderungen an das Halten von Legehennen
- § 12 Anwendungsbereich
- § 13 Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Legehennen
- § 13a Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Legehennen
- § 13b (weggefallen)
- § 14 Überwachung, Fütterung und Pflege von Legehennen
- § 15 Anlagen zur Erprobung neuer Haltungseinrichtungen
- Abschnitt 4
- Anforderungen an das Halten von Masthühnern
- § 16 Anwendungsbereich
- § 17 Sachkunde
- § 18 Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Masthühner
- § 19 Anforderungen an das Halten von Masthühnern
- § 20 Überwachung und Folgemaßnahmen im Schlachthof
- Abschnitt 5
- Anforderungen an das Halten von Schweinen
- § 21 Anwendungsbereich
- § 22 Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Schweine
- § 23 Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Saugferkel
- § 24 Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Jungsauen und Sauen
- § 25 Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Eber
- § 26 Allgemeine Anforderungen an das Halten von Schweinen
- § 27 Besondere Anforderungen an das Halten von Saugferkeln
- § 28 Besondere Anforderungen an das Halten von Absatzferkeln
- § 29 Besondere Anforderungen an das Halten von Zuchtläufern und Mastschweinen
- § 30 Besondere Anforderungen an das Halten von Jungsauen und Sauen
- Abschnitt 6
- Anforderungen an das Halten von Kaninchen
- § 31 Anwendungsbereich
- § 32 Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Kaninchen
- § 33 Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Mastkaninchen
- § 34 Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Zuchtkaninchen
- § 35 Allgemeine Anforderungen an das Halten von Kaninchen
- § 35a Sachkunde
- § 36 Besondere Anforderungen an das Halten von Mastkaninchen
- § 37 Besondere Anforderungen an das Halten von Zuchtkaninchen
- Abschnitt 7
- (weggefallen)
- §§ 38 bis 43 (weggefallen)
- Abschnitt 8
- Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen
- § 44 Ordnungswidrigkeiten
- § 45 Übergangsregelungen
- § 46 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
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