KJHG-LSA 
                
                
            INHALT
Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KJHG-LSA) Vom 5. Mai 2000
- Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KJHG-LSA) Vom 5. Mai 2000
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Erster Abschnitt Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe
 - § 1 Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe
 - § 2 Jugendamt, Geltung des Kommunalverfassungsrechts
 - § 3 Jugendhilfeausschuss
 - § 4 Stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
 - § 5 Beratende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
 - § 6 Tätigkeit
 - § 7 Unterausschüsse
 - Zweiter Abschnitt Überörtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe
 - § 8 Überörtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe
 - § 9 Landesjugendhilfeausschuss
 - § 10 Stimmberechtigte Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses
 - § 11 Beratende Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses
 - § 12 Tätigkeit
 - § 13 Unterausschüsse
 - Dritter Abschnitt Träger der freien Jugendhilfe
 - § 14 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
 - Vierter Abschnitt Jugendhilfeplanung, Kinder- und Jugendbericht der Landesregierung
 - § 15 Gesamtverantwortung, Beteiligung an der Planung
 - § 16 Kinder- und Jugendbericht der Landesregierung
 - Fünfter Abschnitt Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und Hilfen für junge Volljährige
 - § 17 Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und Hilfen für junge Volljährige
 - § 18 Hilfeplan
 - § 19 Hilfe in einer Einrichtung über Tag und Nacht
 - § 20 Vollzeitpflege, Hilfe bei einer geeigneten Pflegeperson
 - § 21 Barbeträge zur persönlichen Verfügung des Kindes oder Jugendlichen
 - Sechster Abschnitt Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen
 - § 22 Erteilung der Pflegeerlaubnis
 - § 23 Versagungsgründe
 - § 24 Rücknahme der Pflegeerlaubnis
 - § 25 Aufsicht
 - § 26 Anzeigepflicht
 - § 27 Erlaubnis und Untersagung des Betriebs einer Einrichtung
 - § 28 Sicherstellung des Schulunterrichts bei Gewährung von Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung
 - Siebenter Abschnitt Amtspflegschaft, Amtsvormundschaft und Beistandschaft
 - § 29 Führung der Amtspflegschaft, Amtsvormundschaft und Beistandschaft
 - § 30 Vormundschafts- und Beistandschaftsvereine
 - Achter Abschnitt Förderung durch das Land
 - § 31 Förderung von örtlichen Maßnahmen
 - § 32 Evaluation
 - § 33 (aufgehoben)
 - Neunter Abschnitt Schlussvorschriften
 - § 34 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten