KJHG-LSA
INHALT
Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KJHG-LSA) Vom 5. Mai 2000
- Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KJHG-LSA) Vom 5. Mai 2000
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Abschnitt Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- § 1 Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- § 2 Jugendamt, Geltung des Kommunalverfassungsrechts
- § 3 Jugendhilfeausschuss
- § 4 Stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
- § 5 Beratende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
- § 6 Tätigkeit
- § 7 Unterausschüsse
- Zweiter Abschnitt Überörtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- § 8 Überörtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- § 9 Landesjugendhilfeausschuss
- § 10 Stimmberechtigte Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses
- § 11 Beratende Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses
- § 12 Tätigkeit
- § 13 Unterausschüsse
- Dritter Abschnitt Träger der freien Jugendhilfe
- § 14 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
- Vierter Abschnitt Jugendhilfeplanung, Kinder- und Jugendbericht der Landesregierung
- § 15 Gesamtverantwortung, Beteiligung an der Planung
- § 16 Kinder- und Jugendbericht der Landesregierung
- Fünfter Abschnitt Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und Hilfen für junge Volljährige
- § 17 Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und Hilfen für junge Volljährige
- § 18 Hilfeplan
- § 19 Hilfe in einer Einrichtung über Tag und Nacht
- § 20 Vollzeitpflege, Hilfe bei einer geeigneten Pflegeperson
- § 21 Barbeträge zur persönlichen Verfügung des Kindes oder Jugendlichen
- Sechster Abschnitt Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen
- § 22 Erteilung der Pflegeerlaubnis
- § 23 Versagungsgründe
- § 24 Rücknahme der Pflegeerlaubnis
- § 25 Aufsicht
- § 26 Anzeigepflicht
- § 27 Erlaubnis und Untersagung des Betriebs einer Einrichtung
- § 28 Sicherstellung des Schulunterrichts bei Gewährung von Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung
- Siebenter Abschnitt Amtspflegschaft, Amtsvormundschaft und Beistandschaft
- § 29 Führung der Amtspflegschaft, Amtsvormundschaft und Beistandschaft
- § 30 Vormundschafts- und Beistandschaftsvereine
- Achter Abschnitt Förderung durch das Land
- § 31 Förderung von örtlichen Maßnahmen
- § 32 Evaluation
- § 33 (aufgehoben)
- Neunter Abschnitt Schlussvorschriften
- § 34 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
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