WG LSA
INHALT
Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA)
- Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA)
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen, Behörden, Zuständigkeiten
- Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmung
- § 2 Schranken des Grundeigentums
- § 3 Einteilung der oberirdischen Gewässer
- § 4 Gewässer erster Ordnung
- § 5 Gewässer zweiter Ordnung
- § 6 Eigentum an oberirdischen Gewässern
- § 7 Eigentumsgrenzen am und im Gewässer
- § 8 Anlandungen
- § 9 Abschwemmung, Überflutung
- Abschnitt 2 Behörden, Zuständigkeiten, Gefahrenabwehr
- § 10 Behörden
- § 11 Aufgaben und Befugnisse der Wasserbehörden
- § 12 Zuständigkeit
- § 13 Wassergefahr
- § 14 Wasserwehr
- § 15 Hochwassermeldedienst
- Kapitel 2 Bewirtschaftung von Gewässern
- Abschnitt 1 Gemeinsame Bestimmungen
- § 16 Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten
- § 17 Umsetzung durch Verordnung
- § 18 Zusammentreffen mehrerer Erlaubnis- oder Bewilligungsanträge
- § 19 Erfordernisse für den Antrag
- § 20 Bewilligung
- § 21 Erlaubnis- und Bewilligungsverfahren
- § 22 Aussetzung des Bewilligungsverfahrens
- § 23 Rechtsnachfolge
- § 24 Maßnahmen beim Erlöschen einer Erlaubnis oder einer Bewilligung
- § 25 Maßnahmen beim Erlöschen alter Rechte und alter Befugnisse
- § 26 Inhalt und Umfang alter Rechte und alter Befugnisse
- § 27 Beweissicherung, Sicherheitsleistung
- § 28 Ausgleichsverfahren
- Abschnitt 2 Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer
- Unterabschnitt 1 Gemeingebrauch
- § 29 Arten, Zulässigkeit und Einschränkungen des Gemeingebrauchs
- § 30 Duldungspflicht der Anlieger
- § 31 Benutzungen zu Zwecken des Fischfangs
- Unterabschnitt 2 Wasserstraßen- und Wasserverkehrsrecht
- § 32 Schiffbare Gewässer
- § 33 Duldungspflicht der Anlieger, Haftung für Schäden
- § 34 Schifffahrtsanlagen und Fähren
- § 35 Verordnungen und Verwaltungsakte
- Unterabschnitt 3 Stauanlagen
- § 36 Stauanlagen
- § 37 Staumarken
- § 38 Erhaltung der Staumarken
- § 39 Kosten
- § 40 Außerbetriebsetzen und Beseitigen von Stauanlagen, Altanlagen
- § 41 Ablassen aufgestauten Wassers
- § 42 Staubewirtschaftung
- § 43 Ausnahmen
- § 44 Talsperren, Wasserspeicher
- § 45 Planfeststellung, Plangenehmigung
- § 46 Plan
- § 47 Aufsicht
- § 48 Andere Stauanlagen und Wasserspeicher
- Unterabschnitt 4 Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern; Aufschüttungen und Abgrabungen
- § 49 Erfordernis der Genehmigung
- Unterabschnitt 5 Gewässerrandstreifen
- § 50 Gewässerrandstreifen
- § 51 Verfahren, Entschädigung, Ausgleich
- Unterabschnitt 6 Gewässerunterhaltung
- § 52 Umfang der Gewässerunterhaltung
- § 53 Unterhaltung der Gewässer erster Ordnung
- § 54 Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung
- § 55 Unterhaltungsverbände
- § 55a Zusammenarbeit von Unterhaltungsverbänden
- § 56 Heranziehung zu den Beiträgen für einen Unterhaltungsverband
- § 56a Heranziehung zu den Kosten für die Unterhaltung der Gewässer erster Ordnung
- § 57 Zuschuss des Landes zur Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung
- § 58 Übernahme der Unterhaltungspflicht durch das Land
- § 59 Unterhaltung der Sammelbecken von Talsperren
- § 60 Unterhaltung der Anlagen in und an Gewässern
- § 61 Unterhaltung der Häfen, Lande- und Umschlagstellen
- § 62 Unterhaltungspflicht aufgrund besonderen Titels oder behördlicher Entscheidung
- § 63 Ersatzvornahme
- § 64 Ersatz von Mehrkosten
- § 65 Kostenausgleich
- § 66 Besondere Pflichten bei der Gewässerunterhaltung
- § 67 Gewässerschau
- § 68 Entscheidung der Wasserbehörde, Unterhaltungsordnungen
- Abschnitt 3 Bewirtschaftung des Grundwassers
- § 69 Erlaubnisfreie Benutzung des Grundwassers
- Kapitel 3 Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen
- Abschnitt 1 Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz
- Unterabschnitt 1 Öffentliche Wasserversorgung
- § 70 Öffentliche Wasserversorgung
- § 71
- § 72 Wasseruntersuchungen
- Unterabschnitt 2 Wasserschutzgebiete
- § 73 Festsetzung von Wasserschutzgebieten
- § 74 Besondere Anforderungen in Wasserschutzgebieten
- § 75 Ausgleich
- § 76 Kooperativer Gewässerschutz, Zuschussgewährung
- Unterabschnitt 3 Heilquellenschutz
- § 77 Heilquellenschutz
- Abschnitt 2 Abwasserbeseitigung
- § 78 Pflicht zur Abwasserbeseitigung
- § 79 Abwasserbeseitigungskonzepte
- § 79a Ausschluss der Abwasserbeseitigungspflicht
- § 79b Niederschlagswasserbeseitigung
- § 80 Abwasserbeseitigungspläne
- § 81 Zusätzliche Regelungen für Abwasseranlagen
- § 82 Selbstüberwachung bei Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen
- Abschnitt 3 Zusammenschlüsse von Aufgabenträgern zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung
- § 83 Zusammenschlüsse von Aufgabenträgern
- § 84 Pflichtverband
- § 85 Neubildung von Zweckverbänden aus bestehenden Zweckverbänden und Eingliederung von Zweckverbänden
- Abschnitt 4 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- § 86 Anzeige von wassergefährdenden Vorfällen
- § 87 Zuständigkeit der Bergbehörde
- Abschnitt 5 Gewässerschutzbeauftragte
- § 88 Gewässerschutzbeauftragter bei Gebietskörperschaften, Zusammenschlüssen und öffentlich-rechtlichen Wasserverbänden
- Abschnitt 6 Gewässerausbau, Deich- und Dammbauten
- § 89 Verpflichtung zum Ausbau
- § 90 Auflagen
- § 91 Entschädigung, Widerspruch
- § 92 Benutzung von Grundstücken
- § 93 Vorteilsausgleich
- § 94 Ausbau und Unterhaltung, Deichschau
- § 94a Vorzeitige Besitzeinweisung
- § 94b Enteignung
- § 94c Veränderungssperre
- § 95 Duldungspflichten
- § 96 Benutzung der Deiche
- § 97 Schutz der Deiche
- § 97a Planfeststellung und Plangenehmigung
- Abschnitt 7 Hochwasserschutz
- § 98 Risikobewertung, Gefahrenkarten, Risikokarten, Risikomanagementpläne
- § 99 Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern
- § 100 Vorläufige Sicherung
- § 101 Besondere Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete
- Abschnitt 8 Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation
- § 102 Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne
- § 103 Wasserbuch
- Abschnitt 9 Duldungs- und Gestattungspflichten
- § 104 Anschluss von Stauanlagen
- Abschnitt 10 Entgelt für Wasserentnahmen
- § 105 Entgelt für Wasserentnahmen
- Kapitel 4 Entschädigung, Ausgleich
- § 106 Verweis auf Bundesrecht
- § 107 Entschädigung in wiederkehrenden Leistungen
- § 108 Entschädigungsverfahren
- Kapitel 5 Gewässeraufsicht
- § 109 Staatlich anerkannte Stellen für Abwasseruntersuchungen
- § 110 Kosten
- Kapitel 6 Gewässerkundlicher Landesdienst
- § 111 Gewässerkundlicher Landesdienst
- § 112 Befugnisse des gewässerkundlichen Landesdienstes
- § 113 Messanlagen
- Kapitel 7 Bußgeld- und Schlussvorschriften
- § 114 Ordnungswidrigkeiten
- § 115 Folgeänderungen
- § 116 Einschränkung eines Grundrechts
- § 117 Sprachliche Gleichstellung
- § 118 Inkrafttreten
- Anlage 1
- Anlage 2
- Anlage 3
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