KrPflh-APVO
INHALT
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in der Krankenpflegehilfe (KrPflh-APVO)
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in der Krankenpflegehilfe (KrPflh-APVO)
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1 Erlaubnis
- § 1 Führen der Berufsbezeichnung
- § 2 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis
- § 3 Berufsqualifikationen aus anderen Staaten
- Abschnitt 2 Ausbildung
- § 4 Ausbildungsziel
- § 5 Dauer und Struktur der Ausbildung
- § 6 Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung
- § 7 Anrechnung von Ausbildungen
- § 8 Anrechnung von Fehlzeiten
- Abschnitt 3 Prüfungsbestimmungen
- § 9 Prüfung
- § 10 Prüfungsausschuss
- § 11 Zulassung zur Prüfung
- § 12 Rücktritt von der Prüfung
- § 13 Schriftlicher Teil der Prüfung
- § 14 Praktischer Teil der Prüfung
- § 15 Benotung
- § 16 Bestehen und Wiederholen der Prüfung
- § 17 Versäumnisfolgen
- § 18 Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche
- § 19 Niederschrift
- § 20 Prüfungsunterlagen
- Abschnitt 4 Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 21 Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung bei früherer oder begonnener Ausbildung
- § 22 Anerkennung bei bestehenden Schulen
- § 23 Inkrafttreten
- Anlage 1
- Anlage 2
- Abschnitt 1 Theoretischer und praktischer Unterricht
- Abschnitt 2 Praktische Ausbildung
- Anlage 3
- Anlage 4
Feedback