AbdGymKollV ST 2020 
                
                
            INHALT
Verordnung über das Abendgymnasium und das Kolleg Vom 28. April 2020
- Verordnung über das Abendgymnasium und das Kolleg Vom 28. April 2020
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Geltungsbereich
 - § 2 Aufnahmevoraussetzungen für den Eintritt in das Abendgymnasium und in das Kolleg
 - Abschnitt 2 Besondere Vorschriften
 - § 3 Einführungsphase des Abendgymnasiums und des Kollegs
 - § 4 Regelungen zur zweiten Fremdsprache
 - § 5 Versetzung in die Qualifikationsphase
 - § 6 Belegungsverpflichtungen in der Qualifikationsphase des Abendgymnasiums
 - § 7 Belegungsverpflichtungen in der Qualifikationsphase des Kollegs
 - § 8 Block I des Abendgymnasiums
 - Abschnitt 3 Schlussvorschriften
 - § 9 Übergangsregelungen
 - § 9a Befristete Regelung für das Schuljahr 2020/2021
 - § 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 - Anlage 1
 - Anlage 2
 - Anlage 3