BbS-VO
INHALT
Verordnung über Berufsbildende Schulen (BbS-VO) Vom 10. Juli 2015
- Verordnung über Berufsbildende Schulen (BbS-VO) Vom 10. Juli 2015
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Teil 1 Allgemeine Vorschriften
- Kapitel 1 Geltungsbereich
- § 1 Geltungsbereich
- Kapitel 2 Schulformübergreifende Regelungen für die Ausbildung
- § 2 Aufnahmekapazität
- § 3 Schulversäumnisse
- § 4 Beendigung des Schulverhältnisses
- § 5 Inhalt der Ausbildung
- § 6 Leistungsbewertung
- § 7 Anrechnung von Vorleistungen
- § 8 Abschlüsse
- § 9 Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen außerhalb der Fachoberschule
- § 10 Zeugnisse
- Teil 2 Besondere Vorschriften für die Schulform Berufsschule
- § 11 Aufgaben
- § 12 Dauer der Ausbildung
- § 13 Anmeldung
- § 14 Aufnahmevoraussetzungen
- § 15 Unterrichtsorganisation
- § 16 Freistellung vom Unterricht
- § 17 Bewertung des berufsbezogenen Lernbereichs
- § 18 Abschlüsse
- Teil 3 Besondere Vorschriften für die vollzeitschulische Ausbildung in den Schulformen Berufsfachschule, Fachoberschule, Berufliches Gymnasium, Fachschule
- Kapitel 1 Allgemeines
- Abschnitt 1 Aufnahme
- § 19 Anmeldung
- § 20 Auswahlverfahren
- § 21 Aufnahmevoraussetzungen
- Abschnitt 2 Ausbildung
- § 22 Theoretische Ausbildung
- § 23 Praktische Ausbildung
- § 24 Versetzung oder Verbleib im Bildungsgang
- § 25 Wiederholung des Schuljahrganges
- Abschnitt 3 Abschlussprüfung
- § 26 Prüfungsausschuss
- § 27 Teilnahme an der Abschlussprüfung
- § 28 Versäumnisse und Nachholungen
- § 29 Vornoten
- § 30 Täuschungsversuch
- § 31 Störungen
- § 32 Schriftliche Prüfung
- § 33 Mündliche Prüfung
- § 34 Fachpraktische oder praktische Prüfung
- § 35 Nachteilsausgleich
- § 36 Prüfungsergebnis und Bestehen der Abschlussprüfung
- § 37 Wiederholung der Abschlussprüfung
- § 38 Prüfungsniederschrift
- § 39 Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler
- § 40 Prüfung für Fernunterrichtsteilnehmerinnen und Fernunterrichtsteilnehmer
- § 41 Prüfung für Schülerinnen und Schüler der Schulen in Trägerschaft des Bundes
- Kapitel 2 Berufsfachschule
- Abschnitt 1 Ein- und zweijährige Berufsfachschule ohne beruflichen Abschluss
- § 42 Aufgaben
- § 43 Fachrichtungen
- § 44 Dauer der Ausbildung
- § 45 Aufnahmevoraussetzungen
- § 46 Versetzung
- § 47 Wiederholung
- § 48 Ausgleichsregelungen
- § 49 Praktische Ausbildung
- § 50 Schriftliche Prüfung
- § 51 Abschlüsse und Berechtigungen
- Abschnitt 2 Berufsfachschule mit beruflichem Abschluss
- Unterabschnitt 1 Einjährige Berufsfachschule
- § 52 Aufgaben
- § 53 Fachrichtung
- § 54 Dauer der Ausbildung
- § 55 Aufnahmevoraussetzungen
- § 56 Schriftliche Prüfung
- § 57 Fachpraktische Prüfung
- § 58 Abschluss und Berechtigung
- § 58a Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler
- Unterabschnitt 2 Zwei- und mehrjährige Berufsfachschule
- § 59 Aufgaben
- § 60 Fachrichtungen
- § 61 Dauer und Gliederung der Ausbildung
- § 62 Aufnahmevoraussetzungen
- § 63 Versetzung
- § 64 Ausgleichsregelungen
- § 65 Schriftliche Prüfung
- § 66 Fachpraktische Prüfung
- § 67 Zusatzprüfung zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife
- § 68 Abschlüsse und Berechtigungen
- Abschnitt 3 Berufsfachschule für Gesundheitsfachberufe
- § 69 Aufgaben
- § 70 Fachrichtungen
- § 71 Dauer der Ausbildung
- § 72 Aufnahmevoraussetzungen
- § 73 Fachtheoretischer und fachpraktischer Unterricht, praktische Ausbildung
- § 74 Teilnahmebescheinigungen und Ausgleichsregelungen
- § 75 Versetzung
- § 76 Staatliche Prüfung
- § 77 Prüfungsausschuss, Prüfungsverfahren, Prüfungstermine
- § 78 Zusatzprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife
- § 79 Abschlüsse
- Kapitel 3 Fachoberschule
- § 80 Aufgaben
- § 81 Fachrichtungen und Schwerpunkte
- § 82 Dauer und Gliederung der Ausbildung
- § 83 Aufnahmevoraussetzungen
- § 84 Versetzung
- § 85 Ausgleichsregelungen
- § 86 Vornoten
- § 87 Prüfungsfächer
- § 88 Abschluss
- Kapitel 4 Berufliches Gymnasium
- § 89 Geltungsbereich der Oberstufenverordnung
- § 90 Fachrichtungen
- § 91 Aufnahmevoraussetzungen
- § 92 Unterricht in der Einführungsphase
- § 93 Versetzung in die Qualifikationsphase
- § 94 Fremdsprachenbelegung
- § 95 Organisation des Unterrichts in der Qualifikationsphase
- § 96 Belegungsverpflichtungen
- § 97 Prüfungsfächer
- § 98 Block I
- § 99 Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife
- § 100 (aufgehoben)
- Kapitel 5 Fachschule
- Abschnitt 1 Allgemeines
- § 101 Aufgaben
- § 102 Gliederung der Fachschule
- § 103 Organisation der Ausbildung
- § 104 Anrechnung von Vorleistungen
- § 105 Versetzung
- § 106 Ausgleichsregelungen
- § 107 Erwerb der Fachhochschulreife
- § 108 Anerkennung von Befähigungsnachweisen
- Abschnitt 2 Regelungen zu den Fachbereichen
- Unterabschnitt 1 Fachbereich Agrarwirtschaft
- § 109 Fachrichtung und Umfang der Ausbildung
- § 110 Aufnahmevoraussetzungen
- § 111 Gelenktes Praktikum
- § 112 Schriftliche Prüfung
- § 113 Abschlüsse und Berechtigungen
- Unterabschnitt 2 Fachbereich Technik
- § 114 Fachrichtungen, Schwerpunkte und Umfang der Ausbildung
- § 115 Aufnahmevoraussetzungen
- § 116 Gelenktes Praktikum
- § 117 Schriftliche Prüfung
- § 118 Abschlüsse und Berechtigungen
- Unterabschnitt 3 Fachbereich Wirtschaft
- § 119 Fachrichtungen und Umfang der Ausbildung
- § 120 Aufnahmevoraussetzungen
- § 121 Gelenktes Praktikum
- § 122 Schriftliche Prüfung
- § 123 Abschlüsse und Berechtigungen
- Unterabschnitt 4 Fachbereich Sozialwesen
- § 124 Fachrichtungen
- Titel 1 Fachrichtung Sozialpädagogik
- § 125 Umfang und Organisation der Ausbildung
- § 126 Aufnahmevoraussetzungen
- § 127 Praktische Ausbildung
- § 128 Theoretische Prüfung
- § 129 Praktische Prüfung
- § 130 Feststellen der Endnote für die praktische Ausbildung
- § 131 Abschlüsse und Berechtigungen
- § 132 Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler
- Titel 2 Fachrichtung Heilerziehungspflege
- § 133 Umfang der Ausbildung
- § 134 Aufnahmevoraussetzungen
- § 135 Praktische Ausbildung
- § 136 Schriftliche Prüfung
- § 137 Praktische Prüfung
- § 138 Abschlüsse und Berechtigungen
- § 139 Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler
- Titel 3 Fachrichtung Heilpädagogik
- § 140 Umfang der Ausbildung, Dauer und Ausbildungsbeginn
- § 141 Aufnahmevoraussetzungen
- § 142 Praktische Ausbildung
- § 143 Schriftliche Prüfung
- § 144 Praktische Prüfung
- § 145 Abschlüsse und Berechtigungen
- § 145a Sonderregelungen für das Schuljahr 2019/2020, 2020/2021 und 2021/2022
- Teil 4 Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 146 Übergangsvorschriften
- § 147 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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