Abschluss-VO Sek I 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Abschlüsse in der Sekundarstufe I (Abschluss-VO Sek I) Vom 9. Juli 2012
- Verordnung über die Abschlüsse in der Sekundarstufe I (Abschluss-VO Sek I) Vom 9. Juli 2012
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Abschnitt 1 Abschlüsse
 - § 1 Geltungsbereich
 - § 2 Information und Beratung
 - § 3 Hauptschulabschluss
 - § 4 Qualifizierter Hauptschulabschluss
 - § 5 Realschulabschluss
 - § 6 Erweiterter Realschulabschluss
 - Abschnitt 2 Besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierten Hauptschulabschlusses
 - § 7 Umfang der besonderen Leistungsfeststellung
 - § 8 Zulassung zur besonderen Leistungsfeststellung
 - § 9 Durchführung der schriftlichen Leistungsfeststellung
 - § 10 Durchführung der mündlichen Leistungsfeststellung
 - Abschnitt 3 Abschlussprüfung zum Erwerb des Realschulabschlusses
 - § 11 Umfang der Abschlussprüfung
 - § 12 Prüfungskommission
 - § 13 Fachprüfungsausschüsse
 - § 14 Zulassung zu den Prüfungen
 - § 15 Durchführung der schriftlichen Prüfungen
 - § 16 Durchführung der mündlichen Prüfungen
 - Abschnitt 4 Ergänzende Vorschriften
 - § 17 Termine
 - § 18 Schülerinnen und Schüler mit diagnostizierten Lernstörungen oder sonderpädagogischem Förderbedarf
 - § 19 Nachholen einer Prüfung oder der besonderen Leistungsfeststellung
 - § 20 Täuschungshandlungen
 - § 21 Bildung der Gesamtnoten
 - § 22 Dokumentation des Ablaufs der Abschlussprüfung und der besonderen Leistungsfeststellung
 - § 23 Rechtsbehelf
 - § 24 Wiederholen des Abschlussjahrganges
 - § 25 Zuerkennung der Abschlüsse
 - § 26 Einsichtnahme in die Prüfungsarbeiten
 - § 27 Berechnung von Notendurchschnitten
 - § 28 Berechtigungen zum Besuch berufsbildender Schulen
 - § 29 Inkrafttreten, Außerkrafttreten