KWG LSA 
                
                
            INHALT
Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2004
- Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2004
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - I. Allgemeines
 - § 1 Anzuwendende Rechtsvorschriften
 - § 2 Begriffsbestimmungen
 - § 3 Wahlgrundsätze
 - § 4 Ausübung des Wahlrechts
 - § 5 Wahltag, Wahlzeit und Wahlperiode
 - § 6 Bekanntmachung der Wahl
 - § 7 Wahlbereiche bei Vertretungswahlen
 - § 8 Wahlbezirke
 - II. Wahlorgane und Wahlehrenämter
 - § 8a Wahlorgane
 - § 9 Wahlleiter
 - § 10 Wahlausschuss
 - § 10a Mitwirkung der Verbandsgemeinden
 - § 11 Wahlvorsteher
 - § 12 Wahlvorstand
 - § 13 Wahlehrenämter
 - III. Wahlvorbereitung und Wahlvorschläge
 - § 14 Zentrale Wahlaufgaben
 - § 15 Bekanntmachungen des Wahlleiters
 - § 16 Abgrenzung der Wahlbezirke und Bestimmung der Wahllokale
 - § 17
 - § 18 Führung der Wählerverzeichnisse, Einsichtnahme
 - § 19 Berichtigung des Wählerverzeichnisses
 - § 20 Wahlschein
 - § 21 Einreichung und Inhalt der Wahlvorschläge für die Wahl zu den Vertretungen
 - § 22 Wahlanzeigen
 - § 23 Beschränkungen hinsichtlich der Wahlvorschläge
 - § 24 Aufstellung der Bewerber
 - § 25 Rücktritt und Tod von Bewerbern
 - § 26 Änderung und Zurückziehung von Wahlvorschlägen
 - § 27 Vorprüfung der Wahlvorschläge; Mängelbeseitigung
 - § 28 Zulassung und Bekanntgabe der Wahlvorschläge
 - § 29 Stimmzettel
 - IV. Bewerbungen zur Bürgermeister-, Ortsvorsteher-und Landratswahl, Abwahl
 - § 30 Bürgermeister-, Ortsvorsteher- und Landratswahl
 - § 30a Stichwahl
 - § 31 Abwahl des Bürgermeisters und Landrates
 - V. Wahlhandlung
 - § 32 Stimmabgabe
 - § 33 Briefwahl
 - § 34 Wahlurnen
 - § 35 Öffentlichkeit der Wahl, unzulässige Wählerbeeinflussung
 - VI. Feststellung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses
 - § 36 Feststellung des Wahlergebnisses in den Wahlbezirken
 - § 37 Feststellung des Ergebnisses der Bürgermeister-, Ortsvorsteher- und Landratswahl im Wahlgebiet
 - § 38 Feststellung des Wahlergebnisses in den Wahlbereichen
 - § 39 Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlgebiet mit einem Wahlbereich
 - § 40 Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlgebiet mit mehreren Wahlbereichen
 - § 41 Nächst festgestellter Bewerber
 - § 42 Bekanntgabe des Wahlergebnisses, Feststellung des Scheiterns von Wahlen
 - § 43 Annahme der Wahl
 - VII. Nachwahl, Wiederholungswahl und einzelne Neuwahl
 - § 44 Nachwahl
 - § 45 Wiederholungswahl
 - § 46 Einzelne Neuwahl
 - VIII. Ersatz von Vertretern und Ausscheiden von nächst festgestellten Bewerbern
 - § 47 Ersatz von Vertretern
 - § 48 Ausscheiden von nächst festgestellten Bewerbern
 - § 49 Ergänzungswahl
 - IX. Wahlprüfung und Wahlkosten
 - § 50 Wahleinspruch
 - § 51 Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl
 - § 52 Inhalt der Entscheidung
 - § 53 Zustellung der Entscheidung und Rechtsmittel
 - § 54 Wahlkosten
 - X. Anhörung der Bürger, Bürgerentscheid, Bürgerbegehren, Einwohnerantrag
 - § 55 Anhörung der Bürger bei Gebietsänderungen
 - § 56 Einwohnerantrag und Bürgerbegehren
 - § 57 Bürgerentscheid
 - XI. Sondervorschriften für die Wahlen in neu zu bildenden Gemeinden und Landkreisen
 - § 58 Anwendbarkeit von Rechtsvorschriften
 - § 58a Wahltag, Zusammentritt der neu gewählten Vertretungen
 - § 59 Wahlberechtigung
 - § 60 Wahlgebiet bei neu zu bildenden Kommunen
 - § 61 Wahlbereiche bei Gemeindewahlen
 - § 62 Vertretung in neu zu bildenden Kommunen, Wahlkommission
 - § 63 Wahlleiter
 - § 64 Wahlausschuss
 - § 65 Einreichung der Wahlvorschläge
 - XII. Schlussvorschriften
 - § 65a Versicherungen an Eides statt
 - § 65b Übermittlung personenbezogener Daten aus dem Pass- und Personalausweisregister
 - § 66 Wahlstatistik
 - § 67 Maßgebende Einwohnerzahl
 - § 68 Verordnungsermächtigungen
 - § 68a Fristen, Termine und Form
 - § 69 Sprachliche Gleichstellung
 - § 69a Anwendungs- und Übergangsvorschriften
 - § 70 Einschränkung von Grundrechten
 - § 71