KWG LSA
INHALT
Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2004
- Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2004
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- I. Allgemeines
- § 1 Anzuwendende Rechtsvorschriften
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Wahlgrundsätze
- § 4 Ausübung des Wahlrechts
- § 5 Wahltag, Wahlzeit und Wahlperiode
- § 6 Bekanntmachung der Wahl
- § 7 Wahlbereiche bei Vertretungswahlen
- § 8 Wahlbezirke
- II. Wahlorgane und Wahlehrenämter
- § 8a Wahlorgane
- § 9 Wahlleiter
- § 10 Wahlausschuss
- § 10a Mitwirkung der Verbandsgemeinden
- § 11 Wahlvorsteher
- § 12 Wahlvorstand
- § 13 Wahlehrenämter
- III. Wahlvorbereitung und Wahlvorschläge
- § 14 Zentrale Wahlaufgaben
- § 15 Bekanntmachungen des Wahlleiters
- § 16 Abgrenzung der Wahlbezirke und Bestimmung der Wahllokale
- § 17
- § 18 Führung der Wählerverzeichnisse, Einsichtnahme
- § 19 Berichtigung des Wählerverzeichnisses
- § 20 Wahlschein
- § 21 Einreichung und Inhalt der Wahlvorschläge für die Wahl zu den Vertretungen
- § 22 Wahlanzeigen
- § 23 Beschränkungen hinsichtlich der Wahlvorschläge
- § 24 Aufstellung der Bewerber
- § 25 Rücktritt und Tod von Bewerbern
- § 26 Änderung und Zurückziehung von Wahlvorschlägen
- § 27 Vorprüfung der Wahlvorschläge; Mängelbeseitigung
- § 28 Zulassung und Bekanntgabe der Wahlvorschläge
- § 29 Stimmzettel
- IV. Bewerbungen zur Bürgermeister-, Ortsvorsteher-und Landratswahl, Abwahl
- § 30 Bürgermeister-, Ortsvorsteher- und Landratswahl
- § 30a Stichwahl
- § 31 Abwahl des Bürgermeisters und Landrates
- V. Wahlhandlung
- § 32 Stimmabgabe
- § 33 Briefwahl
- § 34 Wahlurnen
- § 35 Öffentlichkeit der Wahl, unzulässige Wählerbeeinflussung
- VI. Feststellung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses
- § 36 Feststellung des Wahlergebnisses in den Wahlbezirken
- § 37 Feststellung des Ergebnisses der Bürgermeister-, Ortsvorsteher- und Landratswahl im Wahlgebiet
- § 38 Feststellung des Wahlergebnisses in den Wahlbereichen
- § 39 Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlgebiet mit einem Wahlbereich
- § 40 Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlgebiet mit mehreren Wahlbereichen
- § 41 Nächst festgestellter Bewerber
- § 42 Bekanntgabe des Wahlergebnisses, Feststellung des Scheiterns von Wahlen
- § 43 Annahme der Wahl
- VII. Nachwahl, Wiederholungswahl und einzelne Neuwahl
- § 44 Nachwahl
- § 45 Wiederholungswahl
- § 46 Einzelne Neuwahl
- VIII. Ersatz von Vertretern und Ausscheiden von nächst festgestellten Bewerbern
- § 47 Ersatz von Vertretern
- § 48 Ausscheiden von nächst festgestellten Bewerbern
- § 49 Ergänzungswahl
- IX. Wahlprüfung und Wahlkosten
- § 50 Wahleinspruch
- § 51 Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl
- § 52 Inhalt der Entscheidung
- § 53 Zustellung der Entscheidung und Rechtsmittel
- § 54 Wahlkosten
- X. Anhörung der Bürger, Bürgerentscheid, Bürgerbegehren, Einwohnerantrag
- § 55 Anhörung der Bürger bei Gebietsänderungen
- § 56 Einwohnerantrag und Bürgerbegehren
- § 57 Bürgerentscheid
- XI. Sondervorschriften für die Wahlen in neu zu bildenden Gemeinden und Landkreisen
- § 58 Anwendbarkeit von Rechtsvorschriften
- § 58a Wahltag, Zusammentritt der neu gewählten Vertretungen
- § 59 Wahlberechtigung
- § 60 Wahlgebiet bei neu zu bildenden Kommunen
- § 61 Wahlbereiche bei Gemeindewahlen
- § 62 Vertretung in neu zu bildenden Kommunen, Wahlkommission
- § 63 Wahlleiter
- § 64 Wahlausschuss
- § 65 Einreichung der Wahlvorschläge
- XII. Schlussvorschriften
- § 65a Versicherungen an Eides statt
- § 65b Übermittlung personenbezogener Daten aus dem Pass- und Personalausweisregister
- § 66 Wahlstatistik
- § 67 Maßgebende Einwohnerzahl
- § 68 Verordnungsermächtigungen
- § 68a Fristen, Termine und Form
- § 69 Sprachliche Gleichstellung
- § 69a Anwendungs- und Übergangsvorschriften
- § 70 Einschränkung von Grundrechten
- § 71
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