OffshoreBergV
INHALT
Bergverordnung für das Gebiet der Küstengewässer und des Festlandsockels (OffshoreBergV)
- Bergverordnung für das Gebiet der Küstengewässer und des Festlandsockels (Offshore-Bergverordnung - OffshoreBergV)
- Inhaltsübersicht
- Kapitel 1
- Allgemeine Vorschriften
- Abschnitt 1
- Einleitung
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmung
- Abschnitt 2
- Maßnahmen zum Schutz des Meeres und des Meeresgrundes
- § 3 Grundsätzliche Anforderungen
- § 4 Abwasser, Abfall
- § 5 Bohrspülung, Bohrklein
- § 6 Entledigung und Bergung von Gegenständen
- § 7 Sonstige Vorsorge- und Schutzmaßnahmen
- § 8 Verfüllen nicht mehr genutzter Bohrungen
- § 9 Maßnahmen bei der Gewinnung von Lockersedimenten
- Abschnitt 3
- Maßnahmen zur Sicherheit des Schiffs- und Luftverkehrs und von Unterwasser-Leitungsinfrastruktur
- § 10 Schifffahrtszeichen, Kennzeichnung für Luftfahrt, Anzeigepflicht
- § 11 Verbot der Beeinträchtigung von Schifffahrtszeichen
- § 12 Schiffe im Nahbereich
- § 13 Sicherheitszonen
- § 14 Sicherung des Hubschrauberverkehrs
- § 15 Schutz von Unterwasser-Leitungsinfrastruktur
- Abschnitt 4
- Eignungsuntersuchungen; Arbeitsschutz
- § 16 Eignungsuntersuchungen, Verbot der Beschäftigung Minderjähriger
- § 17 Arbeitsschutz, Betriebsaufsicht und Pflichten der Beschäftigten
- § 18 Vorkehrungen zur Ersten Hilfe
- § 19 Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument
- § 20 Sprachliche Verständigung
- § 21 Wetterschutzkleidung
- § 22 Unterkünfte, sanitäre Einrichtungen
- § 23 Allgemeine Anforderungen an Taucherarbeiten
- § 24 Durchführung von Taucherarbeiten
- § 25 Plan für Unterwasserarbeiten und Dokumentation von Taucherarbeiten
- § 26 Brand-, Explosions- und Gasschutz
- § 27 Ablegestationen und Sammelpunkte
- § 28 Umgang mit brennbaren und wassergefährdenden Stoffen
- § 29 Umgang mit Sprengstoffen und Zündmitteln
- § 30 Umgang mit radioaktiven Stoffen und Schutz vor ionisierender Strahlung
- Abschnitt 5
- Bohrungen
- § 31 Niederbringen von Bohrungen
- § 32 Überwachung des Bohrlochverlaufs und Berichtspflicht
- § 33 Bohrungen zur Gewinnung von Erdöl und Erdgas
- § 34 Hilfsbohrungen
- § 35 Verhütung und Bekämpfung von Ausbrüchen
- § 36 Zusätzliche Überwachungsmaßnahmen für die Sicherheit
- Abschnitt 6
- Sonstige Pflichten
- § 37 Betriebsanweisungen
- § 38 Bereithaltungs- und Aufbewahrungspflichten für Unterlagen
- § 39 Anzeige von besonderen Ereignissen und Unfällen
- Kapitel 2
- Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten
- Abschnitt 1
- Anforderungen an das Risikomanagement und den Betriebsplan; unabhängige Überprüfung
- § 40 Allgemeine Anforderungen an das Risikomanagement
- § 41 Prüfung der Leistungsfähigkeit; Nachweispflicht
- § 42 Anforderungen an den Betriebsplan
- § 43 Bericht über ernste Gefahren
- § 44 Unternehmenskonzept zur Verhütung schwerer Unfälle
- § 45 Sicherheits- und Umweltmanagementsystem
- § 46 Systeme zur unabhängigen Überprüfung
- § 47 Durchführung der unabhängigen Überprüfung
- § 48 Interner Notfalleinsatzplan
- § 49 Mitteilung und Berichte über Bohrungsarbeiten
- § 50 Mitteilung über den kombinierten Betrieb
- § 51 Mitteilung über die Standortverlegung
- § 52 Rohrleitungen
- Abschnitt 2
- Anforderungen an Plattformen; Notfallmaßnahmen
- § 53 Genehmigung von Plattformen
- § 54 Positionierung von Plattformen auf See
- § 55 Sprech- und Sprechfunkverbindungen
- § 56 Melde- und Schutzsysteme
- § 57 Rettungsmittel
- § 58 Notfallübungen
- § 59 Notfallmaßnahmen
- Abschnitt 3
- Sonstige Berichts- und Handlungspflichten
- § 60 Leitfäden
- § 61 Vertrauliche Meldung
- § 62 Informationsaustausch zwischen Unternehmer und Behörden
- § 63 Beförderungspflicht
- § 64 Bericht über Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten außerhalb der Europäischen Union
- Abschnitt 4
- Pflichten der Behörden
- § 65 Externe Notfalleinsatzpläne und Notfallvorsorge
- § 66 Untersuchungen bei und nach einem schweren Unfall
- § 67 Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union, Meldepflichten
- Kapitel 3
- Schlussvorschriften
- § 68 Übertragung der Pflichten
- § 69 Untergrundspeicherung
- § 70 Ausnahmebewilligungen
- § 71 Ordnungswidrigkeiten
- § 72 Übergangsregelung
- Anlage 1 (zu § 43 Absatz 1 und 2, § 44 Absatz 2, § 45 Absatz 1 und 2, § 46 Absatz 2, § 48 Absatz 1 und 2, § 49 Absatz 1, § 50 Absatz 1, § 51 Absatz 1 und § 53 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3) Ausgestaltung der Unterlagen für den Betriebsplan und die Genehmigung von Plattformen
- Anlage 2 (zu § 49 Absatz 3) Informationen in den Berichten über Bohrungsarbeiten
- Anlage 3 (zu den §§ 44, 45) Vorkehrungen des Unternehmers zur Verhütung schwerer Unfälle
- Anlage 4 (zu § 60 Absatz 1) Prioritäten für Entwicklung von Leitfäden nach § 60
- Anlage 5 (zu § 65 Absatz 1) Informationen in den externen Notfalleinsatzplänen
- Anlage 6 (zu § 65 Absatz 5) Verzeichnis über Notfallgerätschaften und -vorkehrungen
- Anlage 7 (zu § 62 Absatz 1 und § 67 Absatz 1) Informationsaustausch und Jahresbericht
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