LVwG
INHALT
Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz - LVwG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1992
- Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz - LVwG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1992
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Einleitende Vorschrift
- § 1 Geltungsbereich des Gesetzes
- Erster Teil Verwaltungsorganisation
- Abschnitt I Die Träger der Verwaltung und ihre Behörden
- Unterabschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- § 2 Träger der öffentlichen Verwaltung
- § 3 Behörden
- Unterabschnitt 2 Behörden des Landes, der Gemeinden, Kreise und Ämter
- § 4 Landesbehörden
- § 5 Oberste Landesbehörden
- § 6 Landesoberbehörden
- § 7 Untere Landesbehörden
- § 8 Errichtung und Auflösung von Landesbehörden
- § 9 Errichtung gemeinsamer Behörden mit anderen Bundesländern oder dem Bund
- § 10 Amtliches Verzeichnis der Landesbehörden
- § 11 Behörden der Gemeinden, Kreise und Ämter
- Unterabschnitt 3 Sonstige Behörden
- § 12 Behörden der sonstigen Körperschaften und der Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
- § 13 Natürliche und juristische Personen des Privatrechts
- Abschnitt II Aufsicht
- Unterabschnitt 1 Dienst- und Fachaufsicht über Behörden des Landes
- § 14 Dienstaufsicht und Fachaufsicht
- § 15 Umfang der Dienstaufsicht und der Fachaufsicht
- § 16 Mittel der Dienstaufsicht und der Fachaufsicht
- Unterabschnitt 2 Fachaufsicht über sonstige Behörden
- § 17 Fachaufsicht über Behörden der Gemeinden, Kreise und Ämter
- § 18 Umfang und Mittel der Fachaufsicht
- § 19 Fachaufsicht über Behörden der öffentlich-rechtlichen Körperschaften ohne Gebietshoheit und Anstalten und Stiftungen
- § 20 Aufsicht über natürliche und juristische Personen des Privatrechts
- § 21 Aufsicht bei der Ausführung von Bundesrecht
- Abschnitt III Aufgabenübertragung und Zuständigkeit
- Unterabschnitt 1 Aufgabenübertragung
- § 22 Bestimmung des Verwaltungsträgers
- § 23 Übertragung von Aufgaben auf Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
- § 24 Übertragung von Aufgaben auf natürliche und juristische Personen des Privatrechts
- Unterabschnitt 2 Sachliche Zuständigkeit
- § 25 Bestimmung der sachlichen Zuständigkeit
- § 25a Experimentierklausel
- § 26 Grundsätze für die Bestimmung der sachlichen Zuständigkeit von Landesbehörden
- § 27 Änderung der sachlichen Zuständigkeit von Landesbehörden
- Unterabschnitt 3 Sachliche Zuständigkeit nach Bundesrecht
- § 28 Bestimmung der Zuständigkeit
- Unterabschnitt 4 Örtliche Zuständigkeit
- § 29 Grundsatz
- § 30 Bestimmung der Bezirke, Feste Fehmarnbeltquerung
- § 31 Örtliche Zuständigkeit
- Abschnitt IV Amtshilfe und europäische Verwaltungszusammenarbeit
- Unterabschnitt 1 Amtshilfe
- § 32 Amtshilfepflicht
- § 33 Voraussetzungen und Grenzen der Amtshilfe
- § 33a Auswahl der Behörde
- § 34 Durchführung der Amtshilfe
- § 35 Kosten der Amtshilfe
- § 36 Amtshilfe zwischen Behörden des Bundes und der Länder
- Unterabschnitt 2 Europäische Verwaltungszusammenarbeit
- § 36a Grundsätze der Hilfeleistung
- § 36b Form und Behandlung der Ersuchen
- § 36c Kosten der Hilfeleistung
- § 36d Mitteilungen von Amts wegen
- § 36e Anwendbarkeit
- Abschnitt V Körperschaften ohne Gebietshoheit und Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
- Unterabschnitt 1 Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit
- § 37 Begriff
- § 38 Errichtung
- § 39 Aufhebung
- § 40 Satzung
- Unterabschnitt 2 Rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts
- § 41 Begriff
- § 42 Errichtung
- § 43 Aufhebung
- § 44 Satzungen
- § 45 Benutzungsordnungen für nichtrechtsfähige Anstalten
- Unterabschnitt 3 Rechtsfähige Stiftungen des öffentlichen Rechts
- § 46 Begriff
- § 47 Errichtung
- § 48 Aufhebung
- § 49 Satzungen
- Unterabschnitt 4 Aufsicht über Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit und über rechtsfähige Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
- § 50 Aufsicht
- § 51 Zuständigkeit
- § 52 Umfang der Aufsicht
- Zweiter Teil Verwaltungshandeln
- Abschnitt I Allgemeine Vorschriften
- Unterabschnitt 1 Elektronische Kommunikation
- § 52a Elektronische Kommunikation
- § 52b Elektronischer Zugang zur Verwaltung
- § 52c Informationen zu Behörden und über ihre Verfahren in öffentlich zugänglichen Netzen
- § 52d Elektronische Aktenführung und Vorgangsbearbeitung
- § 52e Ersetzendes Scannen
- § 52f Akteneinsicht in elektronische Akten
- § 52g Elektronische Zahlungsverfahren und Rechnungen
- § 52h Barrierefreiheit
- § 52i Zentrale E-Governmentstelle
- Unterabschnitt 1a Verwaltungshandeln durch Verordnung
- § 53 Begriff der Verordnung
- § 54 Landesverordnungen
- § 55 Kreis-, Stadt-, Gemeinde- und Amtsverordnungen
- § 56 Form der Verordnungen
- § 57 Verbot des Widerspruchs mit anderen Rechtsvorschriften
- § 58 Inhalt der Verordnungen
- § 59
- § 60 Amtliche Bekanntmachung
- § 61 Inkrafttreten
- § 62 Geltungsdauer, Aufhebung
- § 63 Wirkung bei Gebietsänderungen
- § 64 Sonstige allgemeinverbindliche Anordnungen
- Unterabschnitt 2 Verwaltungshandeln durch Satzung
- § 65 Begriff der Satzung
- § 66 Form der Satzungen
- § 67 Inhalt der Satzungen
- § 68 Amtliche Bekanntmachung
- § 69 Inkrafttreten
- § 70 Wirkung bei Gebietsänderungen
- Unterabschnitt 3 Bewilligungsrichtlinien
- § 71 Bewilligungsrichtlinien
- Unterabschnitt 4 Verwaltungshandeln durch Verwaltungsakt und öffentlich-rechtlichen Vertrag
- I. Allgemeine Grundsätze
- § 72 Grundsatz der Gesetzmäßigkeit
- § 73 Ermessen
- II. Das Verwaltungsverfahren
- 1. Verfahrensgrundsätze
- § 74 Begriff des Verwaltungsverfahrens
- § 75 Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens
- § 76 Beteiligungsfähigkeit
- § 77 Handlungsfähigkeit
- § 78 Beteiligte
- § 79 Bevollmächtigte und Beistände
- § 79a Bestellung von Empfangsbevollmächtigten
- § 80 Bestellung von Vertreterinnen oder Vertretern von Amts wegen
- § 80a Vertreterinnen oder Vertreter bei gleichförmigen Eingaben
- § 80b Vertreterinnen oder Vertreter für Beteiligte bei gleichem Interesse
- § 80c Gemeinsame Vorschriften für Vertreterinnen und Vertreter bei gleichförmigen Eingaben und bei gleichem Interesse
- § 81 Ausgeschlossene Personen
- § 81a Besorgnis der Befangenheit
- § 82 Beginn des Verfahrens
- § 82a Amtssprache
- § 82b Regional- und Minderheitensprachen vor Behörden
- § 83 Untersuchungsgrundsatz
- § 83a Beratung, Auskunft, frühe Öffentlichkeitsbeteiligung
- § 84 Beweismittel
- § 85
- § 86 Versicherung an Eides Statt
- § 86a Öffentliche Bekanntmachung im Internet
- § 87 Anhörung Beteiligter
- § 88 Akteneinsicht durch Beteiligte
- § 88a Geheimhaltung
- 2. Fristen, Termine, Wiedereinsetzung
- § 89 Fristen, Termine
- § 90 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- 3. Amtliche Beglaubigung
- § 91 Beglaubigung von Dokumenten
- § 92 Beglaubigung von Unterschriften
- 4. Ehrenamtliche Tätigkeit
- § 93 Anwendbarkeit der Vorschriften über die ehrenamtliche Tätigkeit
- § 94 Pflicht zu ehrenamtlicher Tätigkeit
- § 95 Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeit
- § 96 Verschwiegenheitspflicht
- § 97 Entschädigung
- § 98 Abberufung
- § 99 Ordnungswidrigkeiten
- 5. Ausschüsse
- § 100 Anwendbarkeit der Vorschriften über Ausschüsse
- § 101 Ordnung in den Sitzungen
- § 102 Beschlußfähigkeit
- § 103 Beschlußfassung
- § 104 Wahlen durch Ausschüsse
- § 105 Niederschrift
- III. Der Verwaltungsakt
- 1. Zustandekommen des Verwaltungsaktes
- § 106 Begriff des Verwaltungsaktes
- § 106a Vollständig automatisierter Erlass eines Verwaltungsaktes
- § 107 Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt
- § 108 Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes
- § 108a Zusicherung
- § 109 Begründung des Verwaltungsaktes
- § 110 Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
- § 111 Offenbare Unrichtigkeiten im Verwaltungsakt
- § 111 a Genehmigungsfiktion
- 2. Bestandskraft des Verwaltungsaktes
- § 112 Wirksamkeit des Verwaltungsaktes
- § 113 Nichtigkeit des Verwaltungsaktes
- § 114 Heilung von Verfahrens- und Formfehlern
- § 115 Folgen von Verfahrens- und Formfehlern
- § 115a Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsaktes
- § 116 Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes
- § 117 Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes
- § 117a Erstattung, Verzinsung
- § 118 Rücknahme und Widerruf im Rechtsbehelfsverfahren
- § 118a Wiederaufgreifen des Verfahrens
- § 118b Rückgabe von Urkunden und Sachen
- 3. Rechtsbehelfsverfahren
- § 119 Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte
- § 120 Erstattung von Kosten im Widerspruchsverfahren
- 4. Verjährungsrechtliche Wirkungen des Verwaltungsaktes
- § 120a Hemmung der Verjährung durch Verwaltungsakt
- IV. Der öffentlich-rechtliche Vertrag
- § 121 Zulässigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages
- § 122 Vergleichsvertrag
- § 123 Austauschvertrag
- § 124 Schriftform
- § 125 Zustimmung von Dritten und Behörden
- § 126 Nichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages
- § 127 Anpassung und Kündigung in besonderen Fällen
- § 128 Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung
- § 129 Ergänzende Anwendung von Vorschriften
- Abschnitt II Besondere Verfahrensarten
- Unterabschnitt 1 Förmliches Verwaltungsverfahren
- § 130 Anwendung der Vorschriften über das förmliche Verwaltungsverfahren
- § 131 Form des Antrags
- § 132 Mitwirkung von Zeuginnen und Zeugen und Sachverständigen
- § 133 Verpflichtung zur Anhörung von Beteiligten
- § 134 Erfordernis der mündlichen Verhandlung
- § 135 Verlauf der mündlichen Verhandlung
- § 136 Entscheidung
- § 137 Anfechtung der Entscheidung
- § 138 Besondere Vorschriften für das förmliche Verfahren vor Ausschüssen
- Unterabschnitt 1a Verfahren über eine einheitliche Stelle
- § 138a Anwendbarkeit
- § 138b Verfahren
- § 138c Informationspflichten
- § 138d Gegenseitige Unterstützung
- § 138e Elektronisches Verfahren
- Unterabschnitt 2 Planfeststellungsverfahren
- § 139 Anwendung der Vorschriften über das Planfeststellungsverfahren
- § 140 Anhörungsverfahren
- § 141 Planfeststellungsbeschluß, Plangenehmigung
- § 142 Rechtswirkungen der Planfeststellung
- § 143 Planänderungen vor Fertigstellung des Vorhabens
- § 144 Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses
- § 145 Zusammentreffen mehrerer Vorhaben
- Unterabschnitt 3 Zustellungsverfahren
- § 146 Ausdrückliche Anordnung der Zustellung
- § 147 Allgemeines
- § 148 Zustellung durch die Post mit Zustellungsurkunde
- § 149 Zustellung durch die Post mittels Einschreiben
- § 150 Zustellung durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis
- § 150a Elektronische Zustellung gegen Abholbestätigung über De-Mail-Dienste
- § 151 Zustellung an gesetzliche Vertreterinnen oder Vertreter
- § 152 Zustellung an Bevollmächtigte
- § 153 Heilung von Zustellungsmängeln
- § 154 Zustellung im Ausland
- § 155 Öffentliche Zustellung
- §§ 156 bis 161
- Abschnitt III Öffentliche Sicherheit
- Unterabschnitt 1 Aufgaben und Zuständigkeit
- § 162 Aufgaben
- § 163 Ordnungsbehörden und Polizei
- § 164 Begriff der Ordnungsbehörden und der Polizei
- § 165 Sachliche Zuständigkeit der Ordnungsbehörden
- § 166 Örtliche Zuständigkeit der Ordnungsbehörden
- § 167 Selbsteintrittsrecht der unteren Fachaufsichtsbehörden
- § 168 Sachliche Zuständigkeit der Polizei
- § 169 Örtliche Zuständigkeit der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten
- § 170 Amtshandlungen von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten, die nicht in einem Dienstverhältnis zum Land Schleswig-Holstein stehen
- § 171 Amtshandlungen von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten außerhalb Schleswig-Holsteins
- § 172 Zusammenarbeit von Ordnungsbehörden und Polizei
- Unterabschnitt 2 Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit
- I. Allgemeine Vorschriften
- § 173 Rechtsgrundlage
- § 174 Allgemeiner Grundsatz
- § 175 Verordnungen über die öffentliche Sicherheit
- § 176 Verwaltungsakte (Verfügungen)
- II. Personenbezogene Daten
- 1. Allgemeiner Grundsatz
- § 177 Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten
- 2. Datenerhebung
- § 178 Grundsätze der Datenerhebung
- § 179 Voraussetzungen der Datenerhebung
- § 180 Befragung und Auskunftspflicht, polizeiliche Anhalte- und Sichtkontrollen
- § 180a Bestandsdatenauskunft
- § 180b Verfahren zur Bestandsdatenauskunft
- § 181 Identitätsfeststellung
- § 181a Zuverlässigkeitsüberprüfungen zum Schutz von Veranstaltungen und staatlichen Einrichtungen
- § 182 Prüfung von Berechtigungsscheinen
- § 183 Erkennungsdienstliche Maßnahmen
- § 183a Identitätsfeststellung mit medizinischen und molekulargenetischen Mitteln
- § 183b Untersuchung von Personen
- § 184 Datenerhebung bei öffentlichen Veranstaltungen und Ansammlungen sowie auf öffentlichen Flächen
- § 184a Einsatz körpernah getragener Aufnahmegeräte
- § 185 Besondere Mittel der Datenerhebung
- § 185a Überwachung der Telekommunikation
- § 185b Unterbrechung der Telekommunikation
- § 185c Datenerhebung durch die Verwendung von Vertrauenspersonen
- § 186 Anordnung und Benachrichtigung bei Maßnahmen nach §§ 185 bis 185c
- § 186a Grundsätze der Datenverarbeitung bei Maßnahmen nach §§ 185, 185a und 185c
- § 186b Aufsichtliche Kontrolle durch die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Datenschutz und den Landtag
- § 186c Protokollierung bei verdeckten oder eingriffsintensiven Maßnahmen
- § 187 Kontrollmeldungen (Verdeckte Registrierungen zur polizeilichen Beobachtung, Gezielte Kontrollen)
- 3. Speicherung, Veränderung und Nutzung
- § 188 Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten und sonstige Verarbeitungszwecke
- § 188a Datenweiterverarbeitung, Grundsatz der hypothetischen Datenneuerhebung
- § 188b Kennzeichnung
- § 189 Besondere Voraussetzungen der Verarbeitung personenbezogener Daten
- § 190 Vorgangsverwaltung und Dokumentation
- 4. Datenübermittlung und Datenabgleich
- § 191 Grundsätze der Datenübermittlung
- § 192 Datenübermittlung zwischen Polizei- und Ordnungsbehörden, Datenübermittlung an ausländische Polizeidienststellen in Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie über- und zwischenstaatlichen Stellen der Europäischen Union und in Staaten des Schengen-Verbundes
- § 193 Datenübermittlung an Behörden, öffentliche Stellen oder sonstige Stellen
- § 194 Automatisiertes Abrufverfahren
- § 195 Datenabgleich
- § 195a Datenabgleich mit anderen Dateien
- 5. Weitere Verfahrensvorschriften
- § 196 Berichtigung und Löschung personenbezogener Daten
- § 197 (aufgehoben)
- § 198 (aufgehoben)
- III. Besondere Maßnahmen
- § 199 Vorladung
- § 200 Verfahren bei der Vorführung
- § 201 Platzverweis, Aufenthaltsverbot, Aufenthaltsgebot und Meldeauflage
- § 201a Wohnungsverweisung sowie Rückkehr- und Betretungsverbot zum Schutz vor häuslicher Gewalt, Kontakt- und Näherungsverbot sowie situationsbezogene Datenübermittlung
- § 201b Elektronische Aufenthaltsüberwachung
- § 202 Durchsuchung von Personen
- § 203 Verfahren bei der Durchsuchung von Personen
- § 204 Gewahrsam von Personen
- § 205 Verfahren bei amtlichem Gewahrsam
- § 206 Durchsuchung von Sachen
- § 206a Durchsuchung bei Gezielten Kontrollen
- § 207 Verfahren bei der Durchsuchung von Sachen
- § 208 Betreten und Durchsuchung von Räumen
- § 209 Verfahren bei der Durchsuchung von Räumen
- § 210 Sicherstellung von Sachen
- § 211 Verfahren bei der Sicherstellung von Sachen
- § 212 Amtliche Verwahrung
- § 213 Verwertung, Vernichtung
- § 214 Verfahren bei der Wegnahme einer Person
- § 215 Verfahren bei der Zwangsräumung
- § 216 Übertragung des Eigentums
- Unterabschnitt 3 In Anspruch zu nehmende Personen
- § 217 Grundsatz
- § 218 Verantwortlichkeit für das Verhalten von Personen
- § 219 Verantwortlichkeit für Sachen
- § 220 Inanspruchnahme anderer Personen
- Unterabschnitt 4 Entschädigungsansprüche
- § 221 Entschädigungsanspruch der Nichtstörerin oder des Nichtstörers
- § 222 Entschädigungsanspruch unbeteiligter Dritter
- § 223 Art, Inhalt und Umfang der Entschädigungsleistung
- § 224 Entschädigungspflichtiger, Rückgriff
- § 225 Schadensersatzansprüche aus der Verarbeitung von Daten
- § 226 Rechtsweg
- Unterabschnitt 5 Einschränkung von Grundrechten, Kosten
- § 227 Einschränkung von Grundrechten
- § 227a Kosten
- Abschnitt IV Erzwingung von Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen
- Unterabschnitt 1 Allgemeines Vollzugsverfahren
- § 228 Grundsatz
- § 229 Zulässigkeit des Vollzugs von Verwaltungsakten
- § 230 Sofortiger Vollzug
- § 231 Vollzugsbehörden
- § 232 Pflichtige Personen
- § 233 Vollzug gegen die Rechtsnachfolgerin oder den Rechtsnachfolger
- § 234 Vollzug gegen Träger der öffentlichen Verwaltung
- § 235 Zwangsmittel
- § 236 Androhung von Zwangsmitteln
- § 237 Zwangsgeld
- § 238 Ersatzvornahme
- § 239 Unmittelbarer Zwang
- § 240 Ersatzzwangshaft
- § 241 Einstellung des Vollzugs
- Unterabschnitt 2 Vollzug von Verwaltungsakten mit besonderem Inhalt
- § 242 Abgabe einer Erklärung
- Unterabschnitt 3 Erweiterte Anwendung der Vollzugsvorschriften
- § 243 Anwendung der Vollzugsvorschriften aufgrund bundesrechtlicher Ermächtigungen
- § 244 Entsprechende Anwendung der Vollzugsvorschriften auf öffentlich-rechtliche Verträge
- § 245 Sonstige entsprechende Anwendung der Vollzugsvorschriften
- § 246 Maßnahmen gegen Tiere
- Unterabschnitt 4 Einschränkung von Grundrechten, Rechtsbehelfe und Kosten
- § 247 Einschränkung von Grundrechten
- § 248 Rechtsbehelfe
- § 249 Kosten
- Unterabschnitt 5 Ausübung unmittelbaren Zwangs
- I. Allgemeine Vorschriften über den unmittelbaren Zwang
- § 250 Rechtliche Grundlagen
- § 251 Begriffsbestimmung
- § 252 Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamte
- § 253 Handeln auf Anordnung
- § 254 Hilfeleistung für Verletzte
- II. Besondere Vorschriften für den unmittelbaren Zwang
- § 255 Fesselung von Personen
- § 256 Zum Gebrauch besonderer Zwangsmittel Berechtigte
- § 256a Vorschriften für den Sprengmittelgebrauch
- § 257 Allgemeine Vorschriften für den Schußwaffengebrauch
- § 258 Schußwaffengebrauch gegen Personen
- § 258a Gebrauch von Distanz-Elektroimpulsgeräten
- § 259 Warnung
- § 260 Verwaltungsvorschriften
- III. Einschränkung von Grundrechten
- § 261 Einschränkung von Grundrechten
- Abschnitt V Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen
- Unterabschnitt 1
- I. Allgemeine Vorschriften
- § 262 Grundsatz
- § 263 Vollstreckungsbehörden
- § 264 Vollstreckungsschuldnerin oder Vollstreckungsschuldner
- § 265
- § 266 Vollstreckung gegen Vereinigungen
- § 267 Vollstreckung gegen Dritte
- § 268 Fortsetzung der Vollstreckung nach dem Tod der Vollstreckungsschuldnerin oder des Vollstreckungsschuldners
- § 269 Beginn der Vollstreckung
- § 270 Mahnung
- § 271 Vollstreckung gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts
- § 272 Vollstreckungsbeamtinnen und Vollstreckungsbeamte
- § 273 Legitimation der Vollstreckungsbeamtinnen und Vollstreckungsbeamten
- § 274 Leistungen an die Vollstreckungsbeamtin oder den Vollstreckungsbeamten
- § 275 Befugnisse der Vollstreckungsbeamtin oder des Vollstreckungsbeamten
- § 276 Hinzuziehung von Zeugen
- § 277 Befugnisse von Hilfspersonen
- § 278 Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen
- § 279 Niederschrift
- § 280 Drittwiderspruch
- § 280a Gütliche Erledigung, Vollstreckungsaufschub bei Zahlungsvereinbarung
- § 281 Vermögensermittlung
- § 281a Vermögensauskunft
- § 282 Einstellung der Vollstreckung und Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen
- § 283 Erteilung von Urkunden
- § 284 Verweisungen
- Unterabschnitt 2 Vollstreckung in das bewegliche Vermögen
- I. Allgemeine Vorschriften
- § 285 Pfändung
- § 286 Pfändungspfandrecht
- § 287 Vorzugsweise Befriedigung
- § 288 Ausschluß der Gewährleistung
- § 288a Abnahme der Vermögensauskunft nach Pfändungsversuch
- II. Vollstreckung in bewegliche Sachen
- § 289 Verfahren bei der Pfändung
- § 290 Pfändung ungetrennter Früchte
- § 291 Anschlußpfändung
- § 292 Öffentliche Versteigerung, gepfändetes Geld
- § 293 Versteigerungstermin
- § 294 Versteigerungsverfahren
- § 295 Wertpapiere
- § 296 Namenspapiere
- § 297 Früchte auf dem Halm
- § 298 Andere Verwertung
- § 299 Verwertung bei mehrfacher Pfändung
- III. Vollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte
- § 300 Pfändung einer Geldforderung
- § 301 Pfändung einer durch Hypothek gesicherten Forderung
- § 302 Pfändung einer durch Schiffshypothek gesicherten Forderung
- § 303 Pfändung einer durch Registerpfandrecht an einem Luftfahrzeug gesicherten Forderung
- § 304 Pfändung einer Forderung aus indossablen Papieren
- § 305 Pfändung fortlaufender Bezüge
- § 306 Einziehung der Forderung, Herausgabe von Urkunden
- § 307 Erklärungspflicht der Drittschuldnerin oder des Drittschuldners
- § 308 Andere Art der Verwertung
- § 309 Ansprüche auf Herausgabe oder Leistung von Sachen
- § 310 Pfändungsbeschränkungen und -verbote
- § 311 Mehrfache Pfändung
- § 312 Vollstreckung in andere Vermögensrechte
- Unterabschnitt 3 Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen
- § 313 Verfahren
- § 314 Vollstreckung gegen Rechtsnachfolger
- Unterabschnitt 4 Sicherungsverfahren
- § 315 Arrest
- § 316 Befriedigung durch Verwertung von Sicherheiten
- Unterabschnitt 5 Erweiterte Anwendung der Vollstreckungsvorschriften
- § 317 Anwendung der Vollstreckungsvorschriften aufgrund bundesrechtlicher Ermächtigungen
- § 318 Entsprechende Anwendung der Vollstreckungsvorschriften auf öffentlich-rechtliche Verträge
- § 319 Entsprechende Anwendung der Vollstreckungsvorschriften auf privatrechtliche Geldforderungen
- § 320 Sonstige entsprechende Anwendung der Vollstreckungsvorschriften
- Unterabschnitt 6 Einschränkung von Grundrechten, Rechtsbehelfe und Kosten
- § 321 Einschränkung von Grundrechten
- § 322 Rechtsbehelfe, Kosten
- Dritter Teil Schlußvorschriften
- § 323 Einwohnerzahl
- § 324 Nachtzeit
- § 325 Bestimmung der zuständigen Aufsichtsbehörden
- § 326 Verweisungen, Ermächtigung zur Bekanntmachung
- § 327 Nachprüfbarkeit im Revisionsverfahren
- § 328 Erklärung zu unteren Landesbehörden
- § 329 Örtliche Bekanntmachung und Verkündung
- § 329a Amtliche Mitteilungs- und Verkündungsblätter
- § 330 Bestehende Körperschaften ohne Gebietshoheit und Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
- § 331 Aufhebung von Verwaltungsvorschriften
- § 332 Sonderregelung für Verteidigungsangelegenheiten
- § 333 Widerspruch statt sonstiger förmlicher Rechtsbehelfe
- § 334 Überleitung von Zuständigkeiten im Recht über die öffentliche Sicherheit
- § 335 Verordnungen über die öffentliche Sicherheit aufgrund besonderer Rechtsvorschriften
- § 336 Ausnahmen vom Anwendungsbereich des Gesetzes
- § 337 Außerkrafttreten landesrechtlicher Bestimmungen
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