TÄKammerWO SH 2011
INHALT
Landesverordnung über die Wahl zur Kammerversammlung der Tierärztekammer Schleswig-Holstein und die von der Kammerversammlung durchzuführenden Wahlen (Wahlverordnung Tierärztekammer) Vom 7. Oktober 2011
- Landesverordnung über die Wahl zur Kammerversammlung der Tierärztekammer Schleswig-Holstein und die von der Kammerversammlung durchzuführenden Wahlen (Wahlverordnung Tierärztekammer) Vom 7. Oktober 2011
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Teil Wahl zur Kammerversammlung
- Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Wahlzeit
- § 2 Wahlkreise
- § 3 Wahlvorstand, Wahlleiterin oder Wahlleiter
- § 4 Wahlausschreiben
- Abschnitt II Wahlverfahren
- § 5 Wählerliste
- § 6 Feststellung der Anzahl der zu wählenden Mitglieder der Kammerversammlung
- § 7 Wahlvorschläge
- § 8 Behandlung der Wahlvorschläge
- § 9 Vorbereitung der Wahl und Stimmabgabe
- § 10 Feststellung des Wahlergebnisses
- § 11 Wahlniederschrift, Beurkundung des Wahlergebnisses
- § 12 Aufbewahrung der Wahlunterlagen
- § 13 Wahlanfechtung
- § 14 Ersatzmitglieder
- § 15 Wiederholungswahl
- Zweiter Teil Wahl des Vorstandes
- § 16 Wahlverfahren
- Dritter Teil Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 17 Bekanntmachungen
- § 18 Erste Wahl zur Kammerversammlung und zum Vorstand nach dieser Verordnung
- § 19 Fristen und Termine
- § 20 Ergänzende Bestimmungen
- § 21 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage
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