HZVO
INHALT
Landesverordnung über die Kapazitätsermittlung, die Curricularwerte, die Festsetzung von Zulassungszahlen, die Auswahl von Studierenden und die Vergabe von Studienplätzen (Hochschulzulassungsverordnung - HZVO) Vom 4. Dezember 2019
- Landesverordnung über die Kapazitätsermittlung, die Curricularwerte, die Festsetzung von Zulassungszahlen, die Auswahl von Studierenden und die Vergabe von Studienplätzen (Hochschulzulassungsverordnung - HZVO) Vom 4. Dezember 2019
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Einleitende Vorschrift
- § 1 Anwendungsbereich
- Teil 1 Kapazitätsermittlung, Curricularwerte und Festsetzung von Zulassungszahlen
- Abschnitt 1 Allgemeine Grundsätze und Verfahren
- § 2 Grundsätze
- § 3 Zulassungszahl
- § 4 Überprüfung
- § 5 Bericht der Hochschulen
- § 6 Ermittlung der Aufnahmekapazität
- Abschnitt 2 Berechnung aufgrund der personellen Ausstattung
- § 7 Anwendung von Curricular- und Curricularnormwerten
- § 8 Lehreinheiten
- § 9 Personalstellen
- § 10 Regellehrverpflichtung
- § 11 Lehrauftragsstunden
- § 12 Dienstleistungen
- § 13 Anteilquote
- § 14 Curricularwerte aufgrund von Bandbreiten, Curricularnormwerte
- Abschnitt 3 Überprüfung des Berechnungsergebnisses
- § 15 Überprüfungstatbestände
- § 16 Räumliche Kapazität
- § 17 Schwundquote
- § 18 Patientenbezogene Kapazität
- § 19 Festsetzung der Zulassungszahl im Studiengang Medizin
- § 20 Überprüfung des Berechnungsergebnisses im Studiengang Zahnmedizin
- § 21 Ausnahmetatbestände
- Teil 2 Auswahl von Studierenden und Vergabe von Studienplätzen
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- § 22 Einbezogener Personenkreis
- § 23 Begriffsbestimmungen
- § 24 Aufgaben und zuständige Stellen
- Abschnitt 2 Dialogorientiertes Serviceverfahren
- § 25 Registrierung bei der Stiftung und Kommunikation
- § 26 Koordinierung im Dialogorientierten Serviceverfahren
- Abschnitt 3 Studienplatzvergabe im Zentralen Verfahren
- Unterabschnitt 1 Antragstellung, Verfahrensbeteiligung
- § 27 Form und Frist des Zulassungsantrags
- § 28 Beteiligung am Verfahren
- Unterabschnitt 2 Quoten und Verfahrensablauf
- § 29 Quoten
- § 30 Ablauf des Zentralen Vergabeverfahrens (Abarbeitungsreihenfolge)
- Unterabschnitt 3 Auswahl in den Vorabquoten
- § 31 Auswahl nach Härtegesichtspunkten
- § 32 Besonderer öffentlicher Bedarf
- § 33 Auswahl für ein Zweitstudium
- § 34 Ergänzende Vorschriften zur Auswahl bei Ranggleichheit in den Vorabquoten
- Unterabschnitt 4 Auswahl in den Hauptquoten
- § 35 Ergänzende Vorschriften zur Auswahl in der Quote nach Artikel 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Staatsvertrags (Abiturbestenquote)
- § 36 Ergänzende Vorschriften zur Auswahl in der Quote nach Artikel 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Staatsvertrags (zusätzliche Eignungsquote)
- § 37 Ergänzende Vorschriften zur Auswahl in der Quote nach Artikel 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Staatsvertrags (Auswahlverfahren der Hochschulen)
- § 38 Ergänzende Vorschriften zur Auswahl bei Ranggleichheit in den Hauptquoten
- Unterabschnitt 5 Vorwegzulassung und Teilstudienplätze
- § 39 Auswahl nach einem Dienst aufgrund früheren Zulassungsanspruchs
- § 40 Teilstudienplätze
- Unterabschnitt 6 Bescheide
- § 41 Bescheide
- Unterabschnitt 7 Übergangsvorschriften
- § 42 Übergangsregelung für das Zentrale Vergabeverfahren
- Abschnitt 4 Studienplatzvergabe im Örtlichen Vergabeverfahren
- Unterabschnitt 1 Antragstellung und Verfahren
- § 43 Zulassungsantrag, Ausschluss vom Verfahren
- § 44 Beteiligung am Verfahren
- § 45 Ablauf des Vergabeverfahrens
- § 46 Zulassungsbescheid
- Unterabschnitt 2 Verfahren für das Erste Fachsemester
- § 47 Quotierung
- § 48 Auswahl nach dem Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung
- § 49 Auswahl nach Wartezeit
- § 50 Auswahl nach Härtegesichtspunkten
- § 51 Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber mit besonderer Hochschulzugangsberechtigung und der beruflich qualifizierten Bewerberinnen und Bewerber
- § 52 Auswahl für ein Zweitstudium
- § 53 Auswahl nach einem Dienst aufgrund früheren Zulassungsanspruchs
- § 54 Ranggleichheit
- Unterabschnitt 3 Abschluss des Vergabeverfahrens
- § 55 Abschluss des Vergabeverfahrens
- § 56 Losverfahren
- Unterabschnitt 4 Auswahl- und Vergabeverfahren für höhere Fachsemester und für weiterführende Studiengänge
- § 57 Auswahl für höhere Fachsemester und für weiterführende Studiengänge
- Teil 3 Zulassung außerhalb der festgesetzten Zulassungszahlen, Schlussbestimmungen
- § 58 Zulassung außerhalb der festgesetzten Zulassungszahlen
- § 59 Anlagen
- § 60 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1
- Anlage 2
- Anlage 3
- Anlage 4
- Anlage 5
- Anlage 6
- Anlage 7
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