FSVO
INHALT
Landesverordnung über die Fachschule (Fachschulverordnung - FSVO) Vom 10. Mai 2021
- Landesverordnung über die Fachschule (Fachschulverordnung - FSVO) Vom 10. Mai 2021
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1 Allgemeiner Teil
- § 1 Gliederung der Fachschule
- § 2 Anrechnung von Weiterbildungszeiten
- § 3 Abschlüsse
- § 4 Zeugnisse und Urkunden
- § 5 Erwerb weiterer Schulabschlüsse
- § 6 Gleichstellung von Schulabschlüssen und Abschlüssen in Aufstiegsfortbildungen
- Abschnitt 2 Fachschulen der Fachbereiche Gestaltung, Technik, Wirtschaft
- § 7 Dauer und Organisationsformen des Schulbesuchs
- § 8 Aufnahmebedingungen
- § 9 Bestimmungen zur Prüfung
- Abschnitt 3 Fachschulen des Fachbereichs Sozialwesen
- § 10 Dauer und Organisationsformen des Schulbesuchs
- § 11 Aufnahmebedingungen
- § 12 Praxiszeiten
- § 13 Anrechnung von Ausbildungszeiten und weiteren Qualifikationen
- § 14 Sperrfächer, Sperrlernfelder
- § 15 Bestimmungen zur Prüfung
- § 16 Gleichstellung von Abschlüssen
- Abschnitt 4 Schlussbestimmungen
- § 17 Anlagen
- § 18 Übergangsregelung
- § 18a Bestimmungen für das Schuljahr 2022/23
- § 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1
- Anlage 2
- Anlage 3
Feedback