SchwBG
INHALT
Gesetz zur Regelung des Verfahrens zur Anerkennung von Beratungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz und zur Meldung von Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen (Schwangerenberatungsstellengesetz - SchwBG) Vom 25. Februar 2004
- Gesetz zur Regelung des Verfahrens zur Anerkennung von Beratungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz und zur Meldung von Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen (Schwangerenberatungsstellengesetz - SchwBG) Vom 25. Februar 2004
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- § 1 Zweck und Geltungsbereich
- § 2 Ziel, Inhalt und Durchführung der Beratung
- § 3 Anerkennung von Beratungsstellen
- § 4 Voraussetzungen für die Anerkennung von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen
- § 5 Anerkennungsverfahren
- § 6 Überprüfung der Beratungsstellen
- § 7 Erteilung und Widerruf der Anerkennung
- § 8 Anzeige der Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen
- § 9 Dokumentation, Auskunfts- und Berichtspflicht
- § 10 Führung von Verzeichnissen
- § 11 Ordnungswidrigkeiten
- § 12 Untersagung der Feststellung der Voraussetzungen für den nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch
- § 13 Erlass von Verwaltungsvorschriften
- § 14 Schlussvorschriften
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