VSG Bln
INHALT
Gesetz über den Verfassungsschutz in Berlin (Verfassungsschutzgesetz Berlin - VSG Bln) in der Fassung vom 25. Juni 2001
- Gesetz über den Verfassungsschutz in Berlin (Verfassungsschutzgesetz Berlin - VSG Bln) in der Fassung vom 25. Juni 2001
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- ERSTER ABSCHNITT Aufgaben und Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde
- § 1 Zweck des Verfassungsschutzes
- § 2 Organisation
- § 3 Dienstkräfte
- § 4 Zusammenarbeit
- § 5 Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde
- § 6 Begriffsbestimmungen
- § 7 Voraussetzung und Rahmen für die Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde
- § 8 Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde
- § 9 Einsatz technischer Mittel zur Überwachung von Wohnungen
- § 9 a Eingriffe, die in ihrer Art und Schwere einer Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses gleichkommen
- § 10 Registereinsicht durch die Verfassungsschutzbehörde
- ZWEITER ABSCHNITT Datenverarbeitung
- § 11 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten
- § 12 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten von Minderjährigen
- § 13 Speicherungsdauer
- § 14 Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten in Dateien
- § 15 Berichtigung und Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten in Akten
- § 16 Dateianordnungen
- § 17 Gemeinsame Dateien
- DRITTER ABSCHNITT Informationsübermittlung
- § 18 Grundsätze bei der Informationsübermittlung durch die Verfassungsschutzbehörde
- § 19 Informationsübermittlung zwischen den Verfassungsschutzbehörden
- § 20 Informationsübermittlung an den Bundesnachrichtendienst und den Militärischen Abschirmdienst
- § 21 Informationsübermittlung an Strafverfolgungsbehörden in Angelegenheiten des Staats- und Verfassungsschutzes
- § 22 Übermittlung von Informationen an den öffentlichen Bereich
- § 23 Übermittlung von Informationen an Personen und Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs
- § 24 Übermittlung von Informationen an die Stationierungsstreitkräfte
- § 25 Übermittlung von Informationen an öffentliche Stellen außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes
- § 26 Unterrichtung der Öffentlichkeit
- § 27 Übermittlung von Informationen an die Verfassungsschutzbehörde
- § 27a Übermittlung von Informationen durch nicht öffentliche Stellen an die Verfassungsschutzbehörde
- § 28 Übermittlungsverbote
- § 29 Minderjährigenschutz
- § 30 Nachberichtspflicht
- VIERTER ABSCHNITT Auskunftserteilung
- § 31 Auskunft an den Betroffenen
- § 32 Akteneinsicht
- § 32a Unabhängige Datenschutzkontrolle
- FÜNFTER ABSCHNITT Parlamentarische Kontrolle
- § 33 Ausschuss für Verfassungsschutz
- § 34 Geheimhaltung
- § 35 Aufgaben und Befugnisse des Ausschusses
- § 36 Vertrauensperson des Ausschusses für Verfassungsschutz
- SECHSTER ABSCHNITT Schlussvorschriften
- § 37 Einschränkung von Grundrechten
- § 38 Anwendbarkeit des Berliner Datenschutzgesetzes
- § 39 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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