LWO
INHALT
Wahlordnung für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen (Landeswahlordnung-LWO) in der Fassung vom 9. März 2006
- Wahlordnung für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen (Landeswahlordnung-LWO) in der Fassung vom 9. März 2006
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- ABSCHNITT I Aufsicht und Wahlbehörden
- § 1 Aufsicht
- § 2 Geschäftsstelle des Landeswahlleiters oder der Landeswahlleiterin und Bezirkswahlämter
- § 3 Wahlorgane
- § 4 Bildung der Wahlausschüsse und der Wahlvorstände
- § 5 Neben- und ehrenamtliche Tätigkeit
- § 5a Erfrischungsgeld und Aufwandsentschädigung im Rahmen einer Wiederholungswahl 2023
- § 6 Aufgaben des Landeswahlleiters oder der Landeswahlleiterin
- § 7 Aufgaben der Bezirkswahlleiter oder der Bezirkswahlleiterinnen und der Bezirkswahlämter
- § 8 Sitzungen der Wahlausschüsse
- ABSCHNITT II Vorbereitung der Wahlen
- Wahlkreise, Wahlkreisverbände, Wahlbezirke und Wahllokale
- Wahlunterlagen
- Wahlscheine
- Wahlvorschläge
- Wahlteilnahme der Unionsbürger
- Wahlstatistik
- ABSCHNITT III Wahlhandlung
- Ablauf der Wahl
- Wahl in Krankenhäusern, Heimen und Anstalten
- ABSCHNITT IV Ermittlung der Wahlergebnisse
- Ermittlung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
- Ermittlung des Wahlergebnisses im Wahlkreis und Wahlkreisverband
- Feststellungen und Bekanntmachung des Wahlergebnisses im Wahlgebiet
- ABSCHNITT V Berufung der Bewerber und Bewerberinnen
- § 75 Benachrichtigung der Gewählten für das Abgeordnetenhaus
- § 76 Benachrichtigung der Gewählten für die Bezirksverordnetenversammlung
- § 77 Verzicht, Nachfolge im Mandat
- ABSCHNITT VI Nachwahl, Ersatzwahl und Wiederholungswahl
- § 78 Nachwahl, Ersatzwahl und Wiederholungswahl
- ABSCHNITT VII Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 79 Informationstechnische Unterstützungsleistungen
- § 79a Ergänzende Internetveröffentlichungen
- § 80 Fristen
- § 80a Fristen bei vorzeitiger Beendigung der Wahlperiode
- § 80b Verfahren bei verbundenen Wahlen
- § 80c Bildung von Wahlvorständen bei verbundenen Wahlen
- § 81 Verarbeitung personenbezogener Daten
- § 82
- Anlage 1
- Anlage 2
- Anlage 3
- Anlage 4
- Anlage 5
- Anlage 6
- Anlage 7
- Anlage 8
- Anlage 9
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