PflFAG
INHALT
Gesetz über den Beruf der Pflegefachassistenz im Land Berlin (Pflegefachassistenzgesetz - PflFAG) Vom 14. September 2021
- Gesetz über den Beruf der Pflegefachassistenz im Land Berlin (Pflegefachassistenzgesetz - PflFAG) Vom 14. September 2021
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Teil Allgemeiner Teil
- Erster Abschnitt Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- Zweiter Abschnitt Inhalt der beruflichen Tätigkeit
- Zweiter Teil Ausbildung und Ausbildungsverhältnis
- Erster Abschnitt Ausbildung
- Zweiter Abschnitt Ausbildungsverhältnis
- Dritter Teil Vorschriften über die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und die Dienstleistungserbringung
- Erster Abschnitt Außerhalb des Geltungsbereichs erworbene Berufsqualifikation
- Zweiter Abschnitt Dienstleistungserbringung
- Vierter Teil Finanzierung
- § 47 Grundlagen der Finanzierung
- § 48 Schulkosten
- Fünfter Teil Zuständigkeit, Statistik und Schlussvorschriften
- Erster Abschnitt Zuständigkeit
- Zweiter Abschnitt Statistik, Datenverarbeitung
- Dritter Abschnitt Übergangs- und Schlussvorschriften
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