BlnMDÜV 
                
                
            INHALT
Verordnung zur Übermittlung von Meldedaten in Berlin (BlnMDÜV) Vom 28. September 2017
- Verordnung zur Übermittlung von Meldedaten in Berlin (BlnMDÜV) Vom 28. September 2017
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Abschnitt 1 - Allgemeines
 - § 1 Regelungsbereich
 - Abschnitt 2 - Regelmäßige Datenübermittlungen
 - § 2 Grundsätze regelmäßiger Datenübermittlungen
 - § 3 Regelmäßige Datenübermittlungen an den Rundfunk Berlin-Brandenburg
 - § 4 Regelmäßige Datenübermittlungen zur Sicherung des gleichmäßigen Vollzugs des Berliner Zweitwohnungsteuergesetzes
 - § 5 Regelmäßige Datenübermittlungen zur Begrüßung von Zuziehenden sowie zur Ehrung von Alters-, Ehe- und Lebenspartnerschaftsjubiläen
 - § 6 Regelmäßige Datenübermittlungen zur Durchführung des Gesundheitsdienst-Gesetzes und des Infektionsschutzgesetzes
 - § 7 Regelmäßige Datenübermittlungen zur Sicherung des Schulbesuchs
 - § 8 Regelmäßige Datenübermittlungen zur Durchführung vorschulischer Sprachförderung
 - § 9 Regelmäßige Datenübermittlungen an die Fahrerlaubnisbehörde in Berlin
 - § 10 Regelmäßige Datenübermittlungen zur Durchführung von Aufgaben der Entschädigungsbehörde in Berlin
 - § 11 Regelmäßige Datenübermittlungen zur Durchführung von Aufgaben des Versorgungsamtes in Berlin
 - § 12 Regelmäßige Datenübermittlungen für die Wahl und die Führung der Listen von Schöffinnen und Schöffen
 - § 13 Regelmäßige Datenübermittlungen zur Durchführung polizeilicher Aufgaben
 - § 14 Regelmäßige Datenübermittlungen zur Durchführung von Aufgaben im Bereich Vormundschaftswesen
 - § 15 Regelmäßige Datenübermittlungen zum Versand von pädagogischen Elterninformationen und von Informationen über die Tagesbetreuung nach dem Kindertagesförderungsgesetz
 - § 16 Regelmäßige Datenübermittlungen zur Betreuung der IT-Fachverfahren der Berliner Jugendämter
 - § 17 Regelmäßige Datenübermittlungen zur Durchführung des Mammographie-Screenings
 - § 18 Regelmäßige Datenübermittlungen nach dem Berliner Kinderschutzgesetz
 - § 19 Regelmäßige Datenübermittlungen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen
 - § 20 Regelmäßige Datenübermittlungen zur Abwicklung von Transaktionen über das Service-Konto Berlin
 - § 21 Regelmäßige Datenübermittlungen an die für das Waffenrecht zuständige Behörde
 - § 22 Regelmäßige Datenübermittlungen an die öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften
 - Abschnitt 3 - Automatisierte Abrufe
 - Unterabschnitt 1 - Allgemeines
 - Unterabschnitt 2 - Automatisierte Abrufe durch öffentliche Stellen außerhalb des Landes Berlin und durch öffentliche Stellen des Bundes mit Sitz in Berlin
 - Unterabschnitt 3 - Automatisierte Abrufe durch öffentliche Stellen des Landes Berlin und durch die öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften
 - Abschnitt 4 - Inkrafttreten
 - § 53 Inkrafttreten
 - Anlage