FlBauÜV
INHALT
Verordnung über die Übertragung von bauaufsichtlichen Aufgaben für Fliegende Bauten (FlBauÜV) Vom 12. Februar 2010
- Verordnung über die Übertragung von bauaufsichtlichen Aufgaben für Fliegende Bauten (FlBauÜV) Vom 12. Februar 2010
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- § 1 Zuständigkeit für Fliegende Bauten
- § 2 Erlöschen, Widerruf und Rücknahme der Anerkennung
- § 3 Rechts- und Fachaufsicht
- § 4 Vergütung
- § 5 Inkrafttreten
- Anlage
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