WO-BayPVG
INHALT
WO-BayPVG: Wahlordnung zum Bayerischen Personalvertretungsgesetz (WO-BayPVG) Vom 12. Dezember 1995 (GVBl. S. 868) BayRS 2035-2-F (§§ 1–57)
- WO-BayPVG: Wahlordnung zum Bayerischen Personalvertretungsgesetz (WO-BayPVG) Vom 12. Dezember 1995 (GVBl. S. 868) BayRS 2035-2-F (§§ 1–57)
- Erster Teil Wahl des Personalrats
- § 1 Wahlvorstand, Wahlhelfer
- § 2 Feststellung der Beschäftigtenzahl, Wählerverzeichnis
- § 3 Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis
- § 4 Vorabstimmungen
- § 5 Ermittlung der Zahl der zu wählenden Personalratsmitglieder; Verteilung der Sitze auf die Gruppen
- § 6 Wahlausschreiben
- § 7 Wahlvorschläge, Einreichungsfrist
- § 8 Inhalt der Wahlvorschläge
- § 9 Sonstige Erfordernisse
- § 10 Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand; ungültige Wahlvorschläge
- § 11 Fehlen gültiger Wahlvorschläge
- § 12 Vergabe von Ordnungsnummern, Bezeichnung der Wahlvorschläge
- § 13 Bekanntgabe der Wahlvorschläge
- § 14 Ausübung des Wahlrechts, Stimmzettel
- § 15 Ungültige und unbrauchbare Stimmzettel
- § 16 Wahlhandlung
- § 17 Schriftliche Stimmabgabe, Briefwahl
- § 18 Behandlung der schriftlich abgegebenen Stimmen
- § 19 Stimmabgabe bei Schichtbetrieb und bei Nebenstellen und Teilen von Dienststellen
- § 20 Feststellung des Wahlergebnisses
- § 21 Wahlniederschrift
- § 22 Benachrichtigung der gewählten Bewerber
- § 23 Bekanntgabe des Wahlergebnisses
- § 24 Aufbewahrung der Wahlunterlagen
- § 25 Voraussetzungen für Verhältniswahl, Stimmzettel, Stimmabgabe
- § 26 Ermittlung der gewählten Vertreter der Gruppen bei der Gruppenwahl
- § 27 Ermittlung der gewählten Vertreter der Gruppen bei gemeinsamer Wahl
- § 28 Voraussetzungen für Personenwahl, Stimmzettel, Stimmabgabe
- § 29 Stimmabgabe und Ermittlung der gewählten Bewerber bei Wahl nur eines Gruppenvertreters oder nur eines Personalratsmitglieds
- § 30 Stimmabgabe und Ermittlung der gewählten Bewerber bei Vorliegen eines Wahlvorschlags
- § 31 Jugend- und Auszubildendenversammlung
- § 32 Vorbereitung und Durchführung der Wahl
- Zweiter Teil Wahl des Bezirkspersonalrats und der Bezirksjugend- und Auszubildendenvertretung
- § 33 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrats
- § 34 Leitung der Wahl, Bekanntmachungen des Bezirkswahlvorstands
- § 35 Feststellung der Beschäftigtenzahl, Wählerverzeichnis
- § 36 Ermittlung der Zahl der zu wählenden Bezirkspersonalratsmitglieder, Verteilung der Sitze auf die Gruppen
- § 37 Gleichzeitige Wahl
- § 38 Wahlausschreiben
- § 39
- § 40 Sitzungsniederschriften
- § 41 Stimmabgabe, Stimmzettel
- § 42 Schriftliche Stimmabgabe, Briefwahl
- § 43 Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses
- § 44 Bestellung des Bezirkswahlvorstands
- § 45 Vorbereitung und Durchführung der Wahl
- Dritter Teil Wahl des Hauptpersonalrats und der Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung
- § 46 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Bezirkspersonalrats
- § 47 Leitung der Wahl
- § 48 Durchführung der Wahl nach Bezirken
- § 49
- § 50 Feststellung des Wahlergebnisses
- § 51 Bestellung des Hauptwahlvorstands
- § 52 Vorbereitung und Durchführung der Wahl
- Vierter Teil Wahl des Gesamtpersonalrats und der Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung
- § 53 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrats
- Fünfter Teil Teilwiederholungswahlen
- § 54 Vorbereitung und Durchführung
- Sechster Teil Wahl der Vertrauensperson der Beamten in Ausbildung und der nicht zum Stammpersonal gehörenden Beamten der Einsatzstufen bei der Bayerischen Bereitschaftspolizei
- § 55 Entsprechende Anwendung von Vorschriften
- Siebter Teil Schlußvorschriften
- § 56 Berechnung von Fristen
- § 56a Sonderregelungen für die regelmäßigen Wahlen 2021
- § 57 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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