Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Tarifrechts und Übertragung sonstiger Befugnisse im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
INHALT
Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Tarifrechts und Übertragung sonstiger Befugnisse im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
- Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Tarifrechts und Übertragung sonstiger Befugnisse im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
- 1. Übertragung der allgemeinen dienstrechtlichen Befugnisse
- 1.1 Zentrum Bayern Familie und Soziales
- 1.2 Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit
- 1.2.1
- 1.2.2
- 1.3 Staatsinstitute für Frühpädagogik und Familienforschung, Haus des Deutschen Ostens und Verwaltungsschule der Sozialverwaltung
- 1.4 Regierungen
- 2. Inhalt und Umfang der Übertragung
- 2.1 Inhalt der allgemeinen dienstrechtlichen Befugnisse
- 2.1.1
- 2.1.2
- 2.2 Abordnung und Versetzung
- 2.2.1
- 2.2.2
- 2.3 Zuständigkeit des Staatsministeriums
- 2.3.1
- 2.3.2
- 2.4 Vorbehalt für Einstellungen
- 2.5 Vollzug durch die Beschäftigungsbehörden und -stellen und Sonderregelungen
- 3. Übertragung besonderer dienstrechtlicher Befugnisse
- 3.1 Wahrnehmung besonderer dienstrechtlicher Befugnisse
- 3.1.1
- 3.1.2
- 3.2 Dienstrechtliche Entscheidungen für Leiter und Leiterinnen von Dienststellen
- 4. Tarifgerechte Beschäftigung
- 5. Übertragung sonstiger Befugnisse
- 6. Rahmenbestimmungen
- 7. Schlussbestimmungen
- 7.1 Gesonderte dienstrechtliche Zuständigkeitsregelungen
- 7.2 Inkrafttreten
- 7.3 Außerkrafttreten
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