Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe bei Schulstörern
INHALT
Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe bei Schulstörern
- Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe bei Schulstörern
- 1. Beteiligung des Jugendamtes im Zusammenhang mit Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6a und Abs. 6 BayEUG:
- 2. Allgemeine Regeln zur Unterrichtung des Jugendamtes:
- 2.1 Bekanntmachungen und Publikationen
- 2.2 Frühzeitige Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe
- 2.3 Rahmenbedingungen für die Einschaltung des Jugendamtes durch die Schule
- 3. Inkrafttreten
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