Richtlinie für die Förderung von Investitionen für Förderstätten entsprechend § 219 Abs. 3 SGB IX für Menschen mit Behinderung und für Tagesstruktureinrichtungen für erwachsene Menschen mit Behin...
INHALT
Richtlinie für die Förderung von Investitionen für Förderstätten entsprechend § 219 Abs. 3 SGB IX für Menschen mit Behinderung und für Tagesstruktureinrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung nach dem Erwerbsleben (T-ENE)
- Richtlinie für die Förderung von Investitionen für Förderstätten entsprechend § 219 Abs. 3 SGB IX für Menschen mit Behinderung und für Tagesstruktureinrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung nach dem Erwerbsleben (T-ENE)
- 1. Zweck der Zuwendung
- 1.1 Förderstätten
- 1.2 T-ENE-Einrichtungen
- 2. Gegenstand der Förderung
- 3. Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger
- 4. Fördervoraussetzungen
- 4.1
- 4.1.1
- 4.1.2
- 4.1.3
- 4.1.4
- 4.1.5
- 4.2
- 5. Förderausschluss durch vorzeitigen Maßnahmebeginn
- 6. Art und Umfang der Förderung
- 6.1
- 6.2
- 6.3 Zuwendungsfähige Ausgaben
- 6.3.1
- 6.3.2
- 6.4
- 6.5
- 7. Zuständigkeit
- 8. Antrags- und Bewilligungsverfahren
- 8.1
- 8.2
- 8.3
- 8.4
- 8.5
- 8.6
- 8.7
- 8.8
- 8.9
- 8.10
- 8.11
- 8.12
- 8.13
- 8.14
- 8.15
- 8.16
- 9. Baudurchführung
- 10. Auszahlung
- 11. Verwendungsnachweisprüfung
- 12. Besondere Mitteilungs- und Hinweispflichten der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendungsempfängers
- 13. Weiterentwicklung der Grundsätze
- 14. Prüfrecht des Bayerischen Obersten Rechnungshofs
- 15. Datenschutz
- 16. Inkrafttreten und Außerkrafttreten
- Anlagen
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