Richtlinien über die Gewährleistung eines arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutzes in der staatlichen Verwaltung des Freistaates Bayern
INHALT
Richtlinien über die Gewährleistung eines arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutzes in der staatlichen Verwaltung des Freistaates Bayern
- Richtlinien über die Gewährleistung eines arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutzes in der staatlichen Verwaltung des Freistaates Bayern
- 1. Allgemeines
- 1.1
- 1.2
- 1.3
- 2. Bestellung von Betriebsärztinnen/Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit, Einsatzzeiten
- 2.1
- 2.2
- 2.3
- 2.4
- 2.5
- 2.6
- 2.7
- 2.8
- 2.9
- 3. Aufgaben der Betriebsärztinnen/Betriebsärzte
- 3.1
- 3.2
- 4. Anforderungen an Betriebsärztinnen/Betriebsärzte
- 4.1
- 4.2
- 4.3
- 4.4
- 5. Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- 6. Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- 6.1
- 6.2
- 6.3
- 6.4
- 6.5
- 7. Unabhängigkeit bei der Anwendung der Fachkunde
- 7.1
- 7.2
- 7.3
- 8. Zusammenarbeit mit dem Personalrat
- 8.1
- 8.2
- 8.3
- 9. Zusammenarbeit der Betriebsärztinnen/Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- 10. Arbeitsschutzausschuss
- 11. Überbetriebliche Dienste
- 12. Fortbildung
- 13. Zuständigkeit
- 13.1
- 13.1.1
- 13.1.2
- 13.2
- 13.3
- 14. Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsvorschriften
- 14.1
- 14.2
- 14.3
- Anlagen
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