Verwaltungsabkommen zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und dem Freistaat Bayern über die Erhaltung der Abmarkung der Landesgrenzen vom 23. Januar 1960
INHALT
Verwaltungsabkommen zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und dem Freistaat Bayern über die Erhaltung der Abmarkung der Landesgrenzen vom 23. Januar 1960
- Verwaltungsabkommen zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und dem Freistaat Bayern über die Erhaltung der Abmarkung der Landesgrenzen vom 23. Januar 1960
- Art. 1 Grenznachweise
- Art. 2 Erfassung der Abmarkungsmängel
- Art. 3 Zuständigkeit für die Behebung der Abmarkungsmängel
- Art. 4 Inangriffnahme der Arbeiten
- Art. 5 Austausch von Unterlagen
- Art. 6 Ladung
- Art. 7 Abmarkung
- Art. 8 Niederschrift
- Art. 9 Vermessung
- Art. 10 Übermittlung neuer Vermessungsschriften
- Art. 11 Kosten
- Art. 12 Durchführung des Verwaltungsabkommens
- Art. 13 Änderungen des Verlaufs der Landesgrenzen
- Art. 14 Schlussbestimmungen
- Anlagen
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