Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen an Angestellte, Arbeiter, Lehrlinge und Anlernlinge sowie Durchführung des Zweiten Krankenversicherungsänderungsgesetzes
INHALT
Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen an Angestellte, Arbeiter, Lehrlinge und Anlernlinge sowie Durchführung des Zweiten Krankenversicherungsänderungsgesetzes
- Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen an Angestellte, Arbeiter, Lehrlinge und Anlernlinge sowie Durchführung des Zweiten Krankenversicherungsänderungsgesetzes
- A. Anwendung des Tarifvertrags für Angestellte im Hinblick auf die Einführung des Arbeitgeberzuschusses zum Krankenversicherungsbeitrag der nicht pflichtversicherten Angestellten gemäß § 405 RVO n.F.
- B. Folgerungen aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Juni 1970 - 4 AZR 262/69 -
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