Ergänzende Bestimmungen zur Einforderungs- und Beitreibungsanordnung (ErgEBAO)
INHALT
Ergänzende Bestimmungen zur Einforderungs- und Beitreibungsanordnung (ErgEBAO)
- Ergänzende Bestimmungen zur Einforderungs- und Beitreibungsanordnung (ErgEBAO)
- 1. Zu § 1 EBAO:
- 2. Zu § 1 Abs. 5, § 11 Abs. 2, § 16 EBAO:
- 3. Zu § 4 EBAO:
- 4. Zu §§ 5, 7, 9, 13, 14 EBAO:
- 4.1 Es sind die festgestellten Vordrucke zu verwenden.
- 4.2 Zahlungsaufforderungen brauchen gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 EBAO nicht unterschrieben zu werden, wenn sie mit dem Abdruck des Dienstsiegels versehen sind.
- 5. Zu § 5 Abs. 4 und § 8 Abs. 1 EBAO:
- 6. Zu §§ 9, 10 EBAO:
- 7. Zu § 15 EBAO:
- 8. In-Kraft-Treten:
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