Datenübertragungsregeln für Datenübermittlung und Datenträgeraustausch aus den bei den Amtsgerichten geführten Schuldnerverzeichnissen (gemäß § 915d ZPO)
INHALT
Datenübertragungsregeln für Datenübermittlung und Datenträgeraustausch aus den bei den Amtsgerichten geführten Schuldnerverzeichnissen (gemäß § 915d ZPO)
- Datenübertragungsregeln für Datenübermittlung und Datenträgeraustausch aus den bei den Amtsgerichten geführten Schuldnerverzeichnissen (gemäß § 915d ZPO)
- 1. Begriffsbestimmung und Zielsetzung
- 2. Rechtliche Grundlage
- 3. Empfänger der Abdrucke
- 4. Technische Anforderungen für die Datenübertragung
- 4.1 Zeichensatz
- 4.2 Datenelemente
- 4.3 Datenformat
- 4.4 Hinweis nach § 9 Abs. 2 SchuVVO
- 4.5 Datenkomprimierung
- 4.6 Datenschutz
- 5. Datenübermittlung
- 5.1 Übermittlungsdienst
- 5.2 Datenschutz bei Datenübermittlung
- 6. Datenträgeraustausch
- 6.1 Art der Datenträger
- 6.2 Verwendung neuer oder gelöschter Datenträger
- 6.3 Test der Datenträger zum Schutz vor Software mit Schadfunktion (z.B. Computerviren)
- 6.4 Kennzeichnung der Datenträger
- 6.5 Transportschutz für beschriebene Datenträger
- 6.6 Begleitschreiben
- 6.7 Transportkontrolle und Organisation
- 6.8 Löschung nach Verarbeitung, Rücksendung
- 6.9 Rücksendung von Datenträgern im Fehlerfall
- Anlagen
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