Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. III Nr. 125/2006

AT - Österreichisches Bundesrecht
Sechster Notenwechsel zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland zur Ergänzung der Anlage zu Artikel 5 Absatz 1 (Verzeichnis gleichwertiger Prüfungszeugnisse) des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung und über die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen *1) mit der beiliegenden Form der Verzeichnisse gleichwertiger Prüfungszeugnisse (BGBl. III Nr. 125/2006)

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