BGBl. III Nr. 125/2006
BGBl. III Nr. 125/2006
Sechster Notenwechsel zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland zur Ergänzung der Anlage zu Artikel 5 Absatz 1 (Verzeichnis gleichwertiger Prüfungszeugnisse) des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung und über die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen *1) mit der beiliegenden Form der Verzeichnisse gleichwertiger Prüfungszeugnisse (BGBl. III Nr. 125/2006)
Langtitel
Sechster Notenwechsel zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland zur Ergänzung der Anlage zu Artikel 5 Absatz 1 (Verzeichnis gleichwertiger Prüfungszeugnisse) des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung und über die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen *1) mit der beiliegenden Form der Verzeichnisse gleichwertiger Prüfungszeugnisse
StF: BGBl. III Nr. 125/2006
Präambel/Promulgationsklausel
_____________________________________________________________________
*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 308/1990 , zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 152/1999
Ratifikationstext
Der Notenwechsel ist mit 1. Februar 2006 in Kraft getreten.