FeFahrlZuVO 
                
                
            INHALT
Verordnung der Landesregierung und des Verkehrsministeriums über fahrerlaubnis- und fahrlehrerrechtliche Zuständigkeiten (FeFahrlZuVO) Vom 3. Juni 2014
- Verordnung der Landesregierung und des Verkehrsministeriums über fahrerlaubnis- und fahrlehrerrechtliche Zuständigkeiten (FeFahrlZuVO) Vom 3. Juni 2014
 - ABSCHNITT 1 Zuständigkeiten im Zusammenhang mit den Aufbauseminaren und den Fahreignungsseminaren nach §§ 2b und 4a des Straßenverkehrsgesetzes
 - § 1 Zuständigkeit der unteren Verwaltungsbehörden
 - § 2 Zuständigkeit der Regierungspräsidien
 - § 3 Zuständigkeit des Verkehrsministeriums
 - ABSCHNITT 2 Sonstige fahrerlaubnisrechtliche Zuständigkeiten
 - § 4 Zuständigkeit der unteren Verwaltungsbehörden
 - § 5 Zuständigkeit der Regierungspräsidien
 - § 6 Zuständigkeit des Verkehrsministeriums
 - § 7 Zuständigkeit des Südwestdeutschen Augenoptiker-Verbandes
 - ABSCHNITT 3 Sonstige Zuständigkeiten nach dem Fahrlehrergesetz
 - § 8 Zuständigkeit der unteren Verwaltungsbehörden
 - § 9 Zuständigkeit der Regierungspräsidien
 - § 9a Zuständigkeit des Verkehrsministeriums
 - § 10 Zuständigkeit der Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr
 - ABSCHNITT 4 Schlussvorschriften
 - § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten